IT-Sicherheitsrichtlinie & Praxissoftware: So arbeiten Psychotherapeuten datenschutzkonform
Als Berufsgeheimnisträger unterliegen Heilberufler der ärztlichen Schweigepflicht. Damit werden Datenschutz und Datensicherheit zu elementaren Bestandteilen ihres Berufsalltags. Im Rahmen des Ausbaus der Telematikinfrastruktur werden diese Vorgänge zunehmend digitalisiert. Trotz strenger Vorgaben des Gesetzgebers trauen Psychotherapeuten dem elektronischen Datenschutz aber nur bedingt. Die Angst vor unbefugtem Zugriff auf sensible Patientendaten und mögliche Datenlecks ist groß. Daher ist die Einstellung gegenüber dem digitalisierten Gesundheitswesen in dieser Berufsgruppe eher kritisch. In diesem Artikel erfahren Sie, wie effektiver Datenschutz im Gesundheitswesen funktioniert und wie Sie in Ihrer psychotherapeutischen Praxis diesen unterstützen.
Für Ärzte und Psychotherapeuten besteht eine rechtliche Verpflichtung, Untersuchungen und Behandlungen an Patienten zu dokumentieren. Die Sicherheit dieser Daten ist hierbei von fundamentaler Bedeutung. Neben dem allgegenwärtigen § 203 StGB (Schweigepflicht) geben die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) allgemeine Sicherheitsstandards vor, die von allen medizinischen Einrichtungen zwingend eingehalten werden müssen. Konkrete Handlungsanweisungen beinhalten diese Gesetze jedoch nicht – die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Praxen selbst. Um diese Vorgaben greifbarer zu machen, hat die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die IT-Sicherheitsrichtlinie entwickelt, die seit dem Jahr 2021 gültig ist.
Was genau enthält diese Richtlinie? Welche Rolle spielen Praxisverwaltungssysteme bei der Gewährleistung des Datenschutzes? Und gibt es die eine Lösung für optimale Datensicherheit? Auf diese Fragen werden wir in folgendem Artikel näher eingehen – mit einem Schwerpunkt auf psychotherapeutische Praxen.
Schützenswerte Daten in der Psychotherapie
Die dokumentierten Daten einer psychotherapeutischen Praxis erstrecken sich von reinen Adress- und Versicherungsdaten über Anamnese- und Therapiedaten bis hin zu Abrechnungsdaten. Die Erfassung beginnt bereits mit der ersten Terminvereinbarung. Im Rahmen der Behandlung kommen nun sukzessive weitere hochsensible Informationen hinzu, wie etwa gestellte Diagnosen und Behandlungsverläufe. Verwaltet werden diese schützenswerten Daten in der Regel von einer Praxissoftware, die von der KBV zugelassen sein muss.
Der Gesetzgeber gibt Heilberuflern vor, patientenbezogene Informationen für zehn Jahre sicher aufzubewahren. Als sichere Aufbewahrung gilt, wenn die Informationen vor jeglichem Zugriff durch Dritte geschützt sind – wenn also niemand außer dem Patienten und dem Psychotherapeuten selbst auf diese Daten zugreifen kann.
Die Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie
Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV übersetzt die Anforderungen der DSGVO und des BDSG in konkrete Handlungsanweisungen für psychotherapeutische Praxen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben, die für die Sicherheit Ihrer Patientendaten essenziell sind:
Genauere Informationen dazu können Sie der Website der KBV entnehmen.
Das Risiko eines Datenlecks vermeiden – aber wie?
Um das Risiko eines unautorisierten Zugriffs auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, ist ein weiteres Kriterium von großer Bedeutung: die Wahl einer geeigneten Praxissoftware. Praxissysteme sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben so zu konzipieren, dass Patientendaten sicher verwaltet werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es zwischen den einzelnen Softwaresystemen signifikante Unterschiede gibt. Es wird zwischen zwei Arten klassifiziert: cloudbasierte Systeme und lokale Lösungen (“on premise”).
Wir bei RED haben auch eine eigene Praxissoftware entwickelt: RED medical. In unseren Webinaren sprechen wir darüber, für welches System wir uns entschieden haben und welche zusätzlichen Vorteile sich daraus ergeben. Besuchen Sie uns gerne in einem unserer Webinare – ganz unverbindlich und kostenlos.
Lokale Systeme
Bei On-Premise-Lösungen erfolgt die Datenspeicherung auf einem lokalen Server in der Praxis. Durch den internen Serverbetrieb sind die Praxen eigenständig für die Kosten und Durchführungen der Geräte-Installationen, Wartungen, Updates und Datensicherungen verantwortlich und tragen auch die entsprechenden Kosten.
Cloudbasierte Systeme
Bei cloudbasierten Systemen befindet sich der Server nicht in der Praxis, sondern in einem externen Rechenzentrum. Das hat zur Folge, dass jeglicher administrativer Aufwand – von der Installation des Servers bis hin zur Instandhaltung – von System-Administratoren der Software-Anbieter übernommen wird.
Es ist jedoch zu beachten, dass jedes cloudbasierte Praxissystem die zwei folgenden Konditionen zwingend erfüllen muss, um die notwendige Datensicherheit zu gewährleisten und sich somit für den täglichen Praxisbetrieb zu qualifizieren:
RED medical – die cloudbasierte Praxissoftware für Psychotherapeuten
Wir bei RED haben ein zertifiziert sicheres Cloud-System entwickelt, das alle oben genannten Punkte zu 100 % erfüllt und sensible Patientendaten somit optimal vor externem Zugriff und anderweitigen Gefahren schützt. Unsere Praxissoftware heißt RED medical und ist seit dem Jahr 2014 in mehreren hundert Praxen erfolgreich im täglichen Einsatz.
Wenn Sie Interesse an unserer Software-Lösung haben, können Sie jederzeit einen unverbindlichen und individuellen Beratungstermin bei unseren Praxis-Experten vereinbaren.
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