Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element des digital vernetzten Gesundheitswesens. In ihr sollen alle wichtigen Informationen zum Gesundheitszustand und zur Krankheitsgeschichte eines Patienten gespeichert werden. Seit Juli 2021 müssen auch alle Vertragspsychotherapeuten die ePA lesen und befüllen können. Doch in der Branche wird Kritik laut: Sind die Patientendaten in der ePA wirklich sicher? Und wie sieht ein zukünftiger Arbeitsalltag mit der elektronischen Akte überhaupt aus? In diesem Artikel wollen wir die Funktionsweise, die Voraussetzungen und das Potential der digitalen Patientenakte aus dem Blickwinkel von Psychotherapeuten näher beleuchten.
Die elektronische Patientenakte gilt als “Herzstück” der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie soll medizinische Befunde und Informationen aus vorherigen Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg verfügbar machen und dadurch die allgemeine Behandlungsqualität verbessern – beispielsweise indem unnötige Mehrfachuntersuchungen vermieden oder mögliche Wechselwirkungen unterschiedlicher Arzneimittel angezeigt werden.
Von einer flächendeckenden Nutzung der ePA kann (Stand Februar 2024) jedoch kaum die Rede sein – und das, obwohl die Krankenkassen ihren Versicherten bereits seit dem 1. Januar 2021 auf Wunsch eine eigene ePA bereitstellen müssen. Um die Hürden in der praktischen Umsetzung zu senken und die Nutzungszahlen deutlich zu steigern, wird jedem Versicherten ab Januar 2025 nun automatisch eine elektronische Patientenakte im Rahmen des Opt-Out-Verfahrens bereitgestellt – so sieht es das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) vor.
Aber was bedeutet „Opt-out“ genau? Wie funktioniert die ePA, wer hat Zugriff auf die Daten und wie steht es um den Datenschutz? Und welche technischen Voraussetzungen müssen überhaupt gegeben sein, um die ePA als Psychotherapeut lesen und befüllen zu können? All diese Fragen klären wir im folgenden Blogbeitrag.
Psychotherapie: So funktioniert die ePA
Psychotherapie: Technische Voraussetzungen für die ePA
Anforderungen an Praxen:
Als Psychotherapeut sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, patientenbezogene Untersuchungen und Maßnahmen zu dokumentieren. Um Inhalte aus Ihrem Praxissystem in die elektronische Patientenakte zu übertragen oder ePA-Dokumente einzusehen, muss Ihre Praxis über folgende technische Voraussetzungen verfügen:
Anforderungen an Ihre Patienten:
Die Versicherten benötigen folgende technischen Ausstattungen:
Eine Auflistung der ePA-Apps aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie auf der Themenseite der gematik.
Psychotherapie: Vergütung & Erstattung der ePA
Erstattung / Finanzierung
Die Kosten, die im Rahmen der Implementierung und Nutzung der ePA-Funktionalität anfallen, werden seit Juli 2023 durch die monatliche TI-Pauschale ausgeglichen. Die Höhe dieser Pauschale ist abhängig von der Praxisgröße, dem Zeitpunkt der Erstausstattung und (falls bereits erfolgt) dem Zeitpunkt des Konnektortauschs.
Der nachfolgenden Übersicht können Sie entnehmen, wie hoch Ihre monatliche TI-Erstattungspauschale ausfällt:
Wichtig: Achten Sie bei der Wahl Ihrer Praxissoftware darauf, dass alle gesetzlich geforderten eHealth-Funktionen enthalten sind, da andernfalls die Erstattung gekürzt wird oder sogar ganz entfällt. Mit RED medical sind Sie hier auf der richtigen Seite.
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Vergütung / Abrechnung
Für das Erfassen, Verarbeiten und Speichern von Daten auf der ePA können Psychotherapeuten folgende GOP-Ziffern abrechnen:
- Sektorenübergreifende Erstbefüllung
GOP 01648 (2023: 89 Punkte) - Erfassung medizinischer Daten im aktuellen Behandlungskontext
GOP 01647 (2023: 15 Punkte)
Genauere Informationen können Sie dieser Seite entnehmen.
Mit RED medical die ePA befüllen
Als Psychotherapeut bekommen Sie (und Ihr Patient) mit der ePA nun ein zusätzliches Werkzeug, um die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation mit anderen Heilberuflern – insbesondere auch mit anderen Psychotherapeuten – zu teilen. Im Einsatz kann dies eine große Arbeitserleichterung darstellen.
Um das vorhandene Potenzial der ePA voll auszunutzen, ist aber auch eine Praxissoftware notwendig, die eine unkomplizierte und vor allem schnelle Arbeit mit Patientenakten ermöglicht.
Wir bei RED haben ein Praxisverwaltungssystem entwickelt, das genau das ermöglicht. Mit RED medical sind Sie bestens auf den zielgerichteten Einsatz der ePA vorbereitet und können auch alle anderen TI-Fachanwendungen auf dem höchstmöglichen Sicherheitsniveau nutzen.
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