Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element des digital vernetzten Gesundheitswesens. In ihr sollen alle wichtigen Informationen zum Gesundheitszustand und zur Krankheitsgeschichte eines Patienten gespeichert werden. Für Psychotherapeuten mit Kassensitz ist die Nutzung der ePA seit Oktober 2025 gesetzlich verpflichtend. Doch in der Branche wird Kritik laut: Sind die Patientendaten in der ePA wirklich sicher? Und wie sieht der Arbeitsalltag mit der elektronischen Akte überhaupt aus? In diesem Artikel wollen wir die Funktionsweise, die Voraussetzungen und das Potenzial der digitalen Patientenakte aus dem Blickwinkel von Psychotherapeuten näher beleuchten.
Die elektronische Patientenakte gilt als “Herzstück” der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie soll medizinische Befunde und Informationen aus vorherigen Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg verfügbar machen und dadurch die allgemeine Behandlungsqualität verbessern – beispielsweise indem unnötige Mehrfachuntersuchungen vermieden oder mögliche Wechselwirkungen unterschiedlicher Arzneimittel angezeigt werden.
Bei der Nutzung der ePA gilt das Opt-Out-Verfahren. Das bedeutet: Sofern ein Patient nicht aktiv widerspricht, erhält er eine eigene ePA von seiner Krankenkasse – und Psychotherapeuten müssen diese Akte lesen und befüllen können. So sieht es das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) vor.
Nach einer schleppenden Testphase in Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens ging die ePA mit Verzögerung im April 2025 an den Start. Bundesweit war die elektronische Akte erst freiwillig nutzbar. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Psychotherapeuten mit Kassensitz zur Nutzung verpflichtet.
Aber was bedeutet das genau für die Psychotherapie? Wie funktioniert die ePA im Therapiekontext, wer hat Zugriff auf die darin enthaltenen Informationen und wie steht es um den Datenschutz? Und welche technischen Voraussetzungen müssen überhaupt gegeben sein, um als Psychotherapeut mit der ePA arbeiten zu können? All diese Fragen klären wir im folgenden Blogbeitrag.
Psychotherapie: So funktioniert die ePA
Psychotherapie: Technische Voraussetzungen für die ePA
Anforderungen an Praxen:
Als Psychotherapeut sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, patientenbezogene Untersuchungen und Maßnahmen zu dokumentieren. Um Inhalte aus Ihrem Praxissystem in die elektronische Patientenakte zu übertragen oder ePA-Dokumente einzusehen, muss Ihre Praxis über folgende technische Voraussetzungen verfügen:
Anforderungen an Ihre Patienten:
Die Versicherten benötigen folgende technischen Ausstattungen:

Die ePA in RED medical
In unserer Praxissoftware RED medical können Sie einfach und bequem auf die ePA zugreifen. Das moderne System erleichtert Ihnen zudem Dokumentation, Praxisverwaltung und Abrechnung. Buchen Sie noch heute einen Termin und lernen Sie unsere Psychotherapie-Software in einer kostenlosen, unverbindlichen Demo kennen.

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Psychotherapie: Erstattung & Vergütung der ePA
Erstattung
Die Kosten, die im Rahmen der Implementierung und Nutzung der TI-Funktionalitäten (und damit auch der ePA) anfallen, werden seit Juli 2023 durch die monatliche TI-Pauschale ausgeglichen. Die Höhe dieser Pauschale ist abhängig von der Praxisgröße, dem Zeitpunkt der Erstausstattung und (falls bereits erfolgt) dem Zeitpunkt des Konnektortauschs.
Der nachfolgenden Übersicht können Sie entnehmen, wie hoch Ihre monatliche TI-Erstattung ausfällt:
Wichtig: Achten Sie bei der Wahl Ihrer Praxissoftware darauf, dass alle gesetzlich geforderten eHealth-Funktionen enthalten sind, da andernfalls die Erstattung gekürzt wird oder sogar ganz entfällt. Mit RED medical sind Sie hier auf der sicheren Seite.
Vergütung
Für das Erfassen, Verarbeiten und Speichern von Daten auf der ePA können Psychotherapeuten folgende GOP-Ziffern abrechnen:
- Erstbefüllung (nur wenn noch keine ePA vorhanden ist)
GOP 01648 (2025: 89 Punkte) - Weitere Befüllung (Zuschlags-Pauschale, einmal pro Behandlungsfall)
GOP 01647 (2025: 15 Punkte) - Weitere Befüllung ohne Patientenkontakt (Zuschlags-Pauschale)
GOP 01431 (2025: 3 Punkte)
Genauere Informationen können Sie dieser Seite entnehmen.
Diese Positionen sind voraussichtlich noch bis Ende 2025 abrechenbar. Dann wollen die KBV und der GKV-Spitzenverband entscheiden, wie die ePA ab 2026 vergütet wird.
Drei ePA-Tipps für Psychotherapeuten
Mit RED medical die ePA befüllen

Mit der ePA erhalten Sie (und Ihr Patient) nun ein zusätzliches Werkzeug, um die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation mit anderen Heilberuflern – insbesondere auch mit anderen Psychotherapeuten – zu teilen. Eine Arbeitserleichterung stellt die ePA zwar zunächst nicht dar; in ihrer Funktion als zentrale Informationsquelle unterstützt sie aber den Austausch unter den verschiedenen Fachgruppen enorm und trägt so zu einer ganzheitlichen Behandlung bei.
Um das Potenzial der ePA voll auszunutzen, ist aber auch eine Praxissoftware notwendig, die eine unkomplizierte und vor allem schnelle Arbeit mit Patientenakten ermöglicht.
Wir bei RED haben ein Praxisverwaltungssystem entwickelt, das genau das ermöglicht. Mit RED medical sind Sie bestens auf den zielgerichteten Einsatz der ePA vorbereitet und können auch alle anderen TI-Fachanwendungen auf dem höchstmöglichen Sicherheitsniveau nutzen.



