Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element des digital vernetzten Gesundheitswesens. In ihr sollen alle wichtigen Informationen zum Gesundheitszustand und zur Krankheitsgeschichte eines Patienten gespeichert werden. Für Psychotherapeuten mit Kassensitz ist der Zugriff auf die ePA gesetzlich verpflichtend. Doch in der Branche wird Kritik laut: Sind die Patientendaten in der ePA wirklich sicher? Und wie sieht ein zukünftiger Arbeitsalltag mit der elektronischen Akte überhaupt aus? In diesem Artikel wollen wir die Funktionsweise, die Voraussetzungen und das Potenzial der digitalen Patientenakte aus dem Blickwinkel von Psychotherapeuten näher beleuchten.
Die elektronische Patientenakte gilt als “Herzstück” der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie soll medizinische Befunde und Informationen aus vorherigen Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg verfügbar machen und dadurch die allgemeine Behandlungsqualität verbessern – beispielsweise indem unnötige Mehrfachuntersuchungen vermieden oder mögliche Wechselwirkungen unterschiedlicher Arzneimittel angezeigt werden.
Bei der Nutzung der ePA gilt das Opt-Out-Verfahren. Das bedeutet: Sofern ein Patient nicht aktiv widerspricht, erhält er eine eigene ePA von seiner Krankenkasse – und Psychotherapeuten müssen diese Akte lesen und befüllen können. So sieht es das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) vor. Bundesweiter Starttermin der ePA ist frühestens Anfang April – ob es nach der schleppenden Testphase zu weiteren Verzögerungen kommt, ist aktuell noch nicht geklärt.
Aber was bedeutet das genau für die Psychotherapie? Wie funktioniert die ePA im Therapiekontext, wer hat Zugriff auf die darin enthaltenen Informationen und wie steht es um den Datenschutz? Und welche technischen Voraussetzungen müssen überhaupt gegeben sein, um als Psychotherapeut mit der ePA arbeiten zu können? All diese Fragen klären wir im folgenden Blogbeitrag.
Psychotherapie: So funktioniert die ePA
Psychotherapie: Technische Voraussetzungen für die ePA
Anforderungen an Praxen:
Als Psychotherapeut sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, patientenbezogene Untersuchungen und Maßnahmen zu dokumentieren. Um Inhalte aus Ihrem Praxissystem in die elektronische Patientenakte zu übertragen oder ePA-Dokumente einzusehen, muss Ihre Praxis über folgende technische Voraussetzungen verfügen:
Anforderungen an Ihre Patienten:
Die Versicherten benötigen folgende technischen Ausstattungen:
Psychotherapie: Erstattung & Vergütung der ePA
Erstattung
Die Kosten, die im Rahmen der Implementierung und Nutzung der TI-Funktionalitäten (und damit auch der ePA) anfallen, werden seit Juli 2023 durch die monatliche TI-Pauschale ausgeglichen. Die Höhe dieser Pauschale ist abhängig von der Praxisgröße, dem Zeitpunkt der Erstausstattung und (falls bereits erfolgt) dem Zeitpunkt des Konnektortauschs.
Der nachfolgenden Übersicht können Sie entnehmen, wie hoch Ihre monatliche TI-Erstattung ausfällt:
Wichtig: Achten Sie bei der Wahl Ihrer Praxissoftware darauf, dass alle gesetzlich geforderten eHealth-Funktionen enthalten sind, da andernfalls die Erstattung gekürzt wird oder sogar ganz entfällt. Mit RED medical sind Sie hier auf der sicheren Seite.
Vergütung
Für das Erfassen, Verarbeiten und Speichern von Daten auf der ePA können Psychotherapeuten folgende GOP-Ziffern abrechnen:
- Sektorenübergreifende Erstbefüllung
GOP 01648 (2023: 89 Punkte) - Erfassung medizinischer Daten im aktuellen Behandlungskontext
GOP 01647 (2023: 15 Punkte)
Genauere Informationen können Sie dieser Seite entnehmen.
Drei ePA-Tipps für Psychotherapeuten
Mit RED medical die ePA befüllen
Mit der ePA erhalten Sie (und Ihr Patient) nun ein zusätzliches Werkzeug, um die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation mit anderen Heilberuflern – insbesondere auch mit anderen Psychotherapeuten – zu teilen. Eine Arbeitserleichterung stellt die ePA zwar zunächst nicht dar; in ihrer Funktion als zentrale Informationsquelle unterstützt sie aber den Austausch unter den verschiedenen Fachgruppen enorm und trägt so zu einer ganzheitlichen Behandlung bei.
Um das Potenzial der ePA voll auszunutzen, ist aber auch eine Praxissoftware notwendig, die eine unkomplizierte und vor allem schnelle Arbeit mit Patientenakten ermöglicht.
Wir bei RED haben ein Praxisverwaltungssystem entwickelt, das genau das ermöglicht. Mit RED medical sind Sie bestens auf den zielgerichteten Einsatz der ePA vorbereitet und können auch alle anderen TI-Fachanwendungen auf dem höchstmöglichen Sicherheitsniveau nutzen.
Übrigens: Mit RED medical nehmen wir am vierwöchigen Testbetrieb der elektronischen Patientenakte (ePA) in Nordrhein-Westfalen teil. Insgesamt sind in der Modellregion NRW pro KV-Bezirk mindestens 50 Praxen aktiv am Projekt beteiligt. Verläuft der Testbetrieb positiv, soll die „ePA für alle“ bundesweit ausgerollt werden.