Die Abrechnung von Privatpatienten in der Psychotherapie bringt einige Besonderheiten mit sich. Dementsprechend gibt es zahlreiche Aspekte zu beachten – von den Pflichtangaben auf der Rechnung über die Wahl des richtigen Steigerungssatzes bis hin zum Umgang mit Zahlungsverzögerungen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Begrifflichkeiten und fassen für Sie die relevantesten Abrechnungsziffern aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zusammen. Zudem erhalten Sie wertvolle Tipps für eine reibungslose Privatabrechnung – und wir zeigen Ihnen, wie Sie mit unserer Praxissoftware RED medical professionell, schnell und fehlerfrei abrechnen können.

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Die Grundlagen der Privatabrechnung in der Psychotherapie

Neben der KV-Abrechnung und der Abrechnung von Selbstzahlern ist die Abrechnung von Privatpatienten das dritte wirtschaftliche Standbein vieler Psychotherapie-Praxen. Während die KV-Abrechnung allerdings einem klar festgelegten Ablauf folgt, ist für die Privatabrechnung deutlich mehr Know-how und administrativer Eigenaufwand erforderlich. Hinzu kommt, dass Fehler in der Abrechnung zusätzliche Zeit und somit auch bares Geld kosten. In den folgenden Abschnitten klären wir deshalb die wichtigsten Begrifflichkeiten und informieren Sie über die Pflichtinhalte auf einer jeden psychotherapeutischen Privatrechnung.

Die wichtigsten Begrifflichkeiten

Ohne Vorkenntnisse kann die Abrechnung von Privatpatienten in der Psychotherapie durchaus unübersichtlich und verwirrend sein. Daher haben wir für Sie die wichtigsten Begriffe noch einmal kompakt zusammengefasst:

Die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) regelt die Honorare von Psychotherapeuten in Deutschland bei einer Privatbehandlung. Sie legt fest, welche psychotherapeutischen Leistungen abrechenbar sind und welche Vergütung dafür vorgesehen ist. Die GOP ist allerdings kein eigenes Verzeichnis, sondern Teil der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und enthält spezifische Abrechnungsziffern für psychotherapeutische Behandlungen.

Die unterschiedlichen Leistungen in der GOP werden in Punktzahlen gewertet und auf diese Weise miteinander ins Verhältnis gesetzt. Es gilt: je wichtiger bzw. aufwändiger die Leistung, desto höher die Punktzahl. Pro Punkt erhalten Sie dann einen festen Euro-Betrag – daraus ergibt sich also die tatsächliche Vergütungshöhe einer Leistung.

Die Steigerungsfaktoren bestimmen, wie hoch eine psychotherapeutische Leistung nach der GOP abgerechnet wird. Der Regelsatz liegt beim 2,3-fachen Faktor der Grundgebühr. In begründeten Fällen kann der Steigerungssatz sogar auf den 3,5-fachen Faktor erhöht werden – zum Beispiel bei besonders zeitaufwendigen oder komplexen Behandlungen (Sprachbarriere, Mehrfachdiagnosen, Konzentrationsstörungen des Patienten etc). Um den 3,5-fachen Satz abrechnen zu können, müssen Sie allerdings eine schriftliche Begründung verfassen.

Die GOP-Ziffern decken nicht das gesamte Leistungsspektrum ab, das in psychotherapeutischen Praxen tatsächlich erbracht wird. Deshalb wurden zum 1. Juli 2024 sogenannte Analogziffern eingeführt. Diese gelten für Leistungen, die bisher nicht in der GOP enthalten waren – und die nun ebenfalls Teil des Leistungsspektrums sind. Bisher nicht erfasste Leistungen können nun also auch abgerechnet werden.

Wichtig: Für die neu hinzugekommenen Leistungen gibt es keine eigenen Ziffern. Stattdessen können Psychotherapeuten bereits vorhandene Abrechnungsziffern nutzen, die den neuen Leistungen in Umfang, Kosten und Zeitaufwand entsprechen.

Eine Honorarvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Psychotherapeuten und dem Patienten über das Honorar für die erbrachten Leistungen. Sie wird insbesondere dann notwendig, wenn der Steigerungssatz über den 2,3-fachen Faktor hinausgeht oder wenn Leistungen erbracht werden, die nicht in der GOP/GOÄ aufgeführt sind. Die Vereinbarung stellt sicher, dass der Patient über die Kosten informiert ist und sich zur Zahlung verpflichtet – unabhängig davon, ob die private Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

Ein Ausfallhonorar ist eine Gebühr, die ein Patient zahlen muss, wenn er einen vereinbarten Termin nicht rechtzeitig absagt oder unentschuldigt fehlt. Da Psychotherapeuten feste Zeiten für ihre Patienten reservieren und diese in der Regel nicht kurzfristig neu vergeben können, dient das Ausfallhonorar als finanzieller Ausgleich. Die Bedingungen für ein Ausfallhonorar sollten in einer schriftlichen Honorarvereinbarung oder in einem Behandlungsvertrag klar geregelt sein, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden – und zwar spätestens am Ende der letzten probatorischen Sitzung.

Pflichtinhalte auf jeder Privatrechnung

Eine korrekt ausgestellte psychotherapeutische Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Psychotherapeuten
  • Name und Anschrift des Patienten
  • Fortlaufende Rechnungsnummer & ggfs. Patientennummer
  • Rechnungsdatum
  • Diagnose(n)
  • Leistungsdatum
  • GOP-Ziffer mit Steigerungssatz
  • Rechnungsbetrag
  • Zahlungsfrist (üblicherweise 10 Tage)
  • Bankverbindung für die Überweisung

Hinweis: Eine persönliche Unterschrift auf der Rechnung wird von privaten Krankenkassen nicht verlangt. 

Annika Götz ist Vertriebsleiterin bei RED und berät Psychotherapeuten zur RED medical Praxissoftware.

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Die psychotherapeutische Privatabrechnung im Detail

Während bei gesetzlich Versicherten der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) als Abrechnungsgrundlage gilt, müssen Psychotherapeuten bei der Behandlung von Privatpatienten mit der GOP arbeiten. In den folgenden Absätzen zeigen wir Ihnen die wichtigsten GOP-Ziffern und geben Ihnen drei Tipps, die Sie bei der PKV-Abrechnung unbedingt beachten sollten.

Die wichtigsten GOP-Ziffern in der Übersicht

Jeder psychotherapeutischen Leistung ist in der GOP eine Abrechnungsziffer (bzw. eine Analogziffer) zugeordnet. Um Ihnen einen allgemeinen Überblick zu verschaffen, stellen wir Ihnen die wichtigsten GOP-Ziffern in Form einer Tabelle vor und berücksichtigen dabei selbstverständlich auch den Steigerungssatz und die genaue Punktzahl der Leistung (Stand März 2025). Eine vollständige Liste aller GOP-Ziffern für die Abrechnung von Privatpatienten finden Sie hier.

Zur besseren Übersicht haben wir die einzelnen GOP-Ziffern in psychotherapeutische Behandlungsbereiche unterteilt. 

Ziffer + Leistung Punkte 1x(€) 2,3x(€) 3,5x(€)
GOÄ / GOP 1
Beratung – auch mittels Fernsprecher
80 4,66 10,72 16,32
GOÄ / GOP 3
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher, mindestens 10 Minuten
150 8,74 20,11 30,60
GOÄ / GOP 817a
Eingehende psychotherapeutische Beratung der Bezugsperson von Kindern oder Jugendlichen anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen
180 10,49 24,13 36,72
GOÄ / GOP 817a
Eingehende psychotherapeutische Beratung der Bezugsperson von Erwachsenen anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen
180 10,49 24,13 36,72
Ziffer + Leistung Punkte 1x(€) 2,3x(€) 3,5x(€)
GOÄ / GOP 85
Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung –, je angefangene Stunde Arbeitszeit
500 29,14 67,03 102,00
GOÄ / GOP 85a
Erstellung des verfahrensspezifischen Berichts an den Gutachter für die Beantragung einer Psychotherapie mit einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren unter Einbeziehung vorliegender Befunde und ggf. Abstimmung mit vor- und mitbehandelnden Ärzten und Psychotherapeuten
500 29,14 67,03 102,00
GOÄ / GOP 75
Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie)
7,58 17,43 26,52
GOÄ / GOP 80
Schriftliche gutachterliche Äußerung
17,49 40,22 61,20
GOÄ / GOP 70
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
2,33 5,36 8,16
Ziffer + Leistung Punkte 1x(€) 2,3x(€) 3,5x(€)
GOÄ / GOP 870
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten – gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten
750 43,72 100,55 153,02
GOÄ / GOP 861
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten
690 40,21 92,50 140,76
GOÄ / GOP 863
Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten
690 92,50 140,76
GOÄ / GOP 870a
Systemische Therapie sowie Neuropsychologische Psychotherapie oder EMDR als psychotherapeutische Methode in den Anwendungsbereichen der Psychotherapie
750 43,72 100,55 153,02
GOÄ / GOP 801a
Erhebung des aktuellen psychischen Befunds
250 14,57 33,52 51,00
GOÄ / GOP 812a
Psychotherapeutische Sprechstunde – Durchführung der Psychotherapie mit dem Ziel der Abklärung des Vorliegens einer krankheitswertigen Störung
500 58,28 134,06 203,89
GOÄ / GOP 812a
Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – symptom- und/oder konfliktbezogene Behandlung mittels geeigneter psychotherapeutischer Interventionen nach wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und -methoden
500 58,28 134,06 203,89
GOÄ / GOP 812a
Psychotherapeutische Akutbehandlung – psychotherapeutische Behandlung zur Entlastung bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen mittels geeigneter psychotherapeutischer Interventionen nach wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und -methoden mit einem Behandlungsbeginn nach Indikationsstellung innerhalb von zwei Wochen
500 58,28 134,06 203,89
GOÄ / GOP 860
Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie, auch in mehreren Sitzungen
920 123,34 187,69
GOÄ / GOP 807a
Vertiefte Exploration in Fortführung einer biographischen psychotherapeutischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen
400 53,62 81,59
GOÄ / GOP 807a
Vertiefte Exploration in Fortführung einer biographischen psychotherapeutischen Anamnese bei Erwachsenen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung
400 53,62 81,59
Ziffer + Leistung Punkte 1x(€) 2,3x(€) 3,5x(€)
GOÄ / GOP 812a
Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie – symptom-, konfliktbezogene und/oder störungsspezifische Gruppenbehandlung mittels geeigneter psychotherapeutischer Interventionen nach wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und -methoden mit mindestens 2 bis 9 Teilnehmern
500 29,14 67,03 101,99
Ziffer + Leistung Punkte 1x(€) 2,3x(€) 3,5x(€)
GOÄ / GOP 855
Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung
722 42,08 75,75 105,21
GOÄ / GOP 855a
Durchführung, Auswertung und Besprechung einer psychologischen – auch neuropsychologischen – Testbatterie zum umfassenden Assessment (mindestens 3 Testverfahren, z.B. PHQ-D, BDI, PSSI, ISR, HAQ)
722 42,08 75,75 105,21
GOÄ / GOP 855a
Anwendung eines validierten, standardisierten, strukturierten klinisch-diagnostischen Interviews (z.B. SIAB-EX, Module des SCID-5-CV, PANSS-Interview) mit schriftlicher Aufzeichnung
722 42,08 75,75 105,21
Ziffer + Leistung Punkte 1x(€) 2,3x(€) 3,5x(€)
GOÄ / GOP 812a
Einbindung einer die Psychotherapie spezifisch ergänzenden oder unterstützenden DiGA, die bei psychotherapeutisch-psychiatrischer Indikation eingesetzt wird
150 8,74 20,11 30,60
Zuschlag + Leistung Punkte 1x(€) 2,3x(€) 3,5x(€)
Zuschlag A
Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
4,08
Zuschlag B
Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
10,49
Zuschlag C
Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
18,65
Zuschlag D
Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen
12,82
GOÄ / GOP 870Z
Zuschlag Verhaltenstherapie (Bundeswehr)
17,50
GOÄ / GOP 861Z
Zuschlag tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Bundeswehr)
25,50

Drei Tipps für eine gelungene Privatabrechnung

Die Abrechnung von Privatpatienten stellt viele Psychotherapeuten vor Herausforderungen – sei es wegen der eigenständigen Rechnungsstellung, der Vielzahl an möglichen Abrechnungsziffern, dem Aufsetzen einer Honorarvereinbarung oder dem Umgang mit Zahlungsverzögerungen. Um Ihnen etwaige Unsicherheiten zu nehmen, geben wir Ihnen drei Tipps, die Sie beherzigen sollten, um reibungslos abzurechnen.

Eine fehlerfreie Rechnung reduziert Rückfragen und sorgt letztendlich für eine schnellere Erstattung durch die private Krankenversicherung (PKV). Achten Sie deshalb darauf, alle Pflichtangaben korrekt zu erfassen und Formfehler zu vermeiden. Zahlungsfristen sind hierbei ebenso zu kommunizieren wie die Angabe der korrekten Abrechnungsziffern. Nutzen Sie gerne unsere GOP-Übersicht, um sich mit den wichtigsten Ziffern vertraut zu machen und eine Routine im Umgang mit PKV-Rechnungen zu entwickeln.

Integrieren Sie ein Ausfallhonorar in Ihren Behandlungsvertrag, um bei kurzfristigen Absagen von Patienten abgesichert zu sein. Darüber hinaus sollten Sie im Falle von Zahlungsverzögerungen eine klare Vorgehensweise etablieren – von der ersten freundlichen Erinnerung über die schriftliche Mahnung bis hin zur Berechnung von Verzugszinsen oder der Einleitung rechtlicher Schritte, falls eine Zahlung tatsächlich ausbleibt.

Digitale Lösungen erleichtern die Abrechnung erheblich und sparen wertvolle Zeit. Eine moderne Praxissoftware hilft Ihnen beispielsweise, Rechnungen schnell, professionell und vor allem fehlerfrei zu erstellen – sei es durch ein individuelles Rechnungsdesign, das automatische Ausfüllen von Rechnungsvorlagen oder die Abrechnung über private Verrechnungsstellen. So müssen Sie sich weniger Sorgen um eine korrekte Abrechnung machen und haben mehr Zeit für das Wesentliche: Ihre Patienten.

Privatpatienten effizient abrechnen – mit RED medical

Praxisgründung in der Psychotherapie: Dargestellt ist eine Praxissoftware, die kompatibel mit allen verfügbaren Endgeräten ist. Es handelt sich um die neue RED medical Praxissoftware, die (von links nach rechts) auf dem Bildschirm eines Smartphones, eines Tablets, eines PCs und eines Laptops zu sehen ist.

Damit Ihnen neben all den Abrechnungstätigkeiten weiterhin genügend Zeit für die eigentliche Patientenbehandlung bleibt, ist es wichtig, dass Sie über eine Praxissoftware verfügen, die Ihnen nicht im Weg steht und die Arbeit unnötig verkompliziert.

Genau deshalb haben wir RED medical entwickelt: eine Psychotherapie-Software, die Ihnen die Privatabrechnung so einfach wie möglich macht. 

So hilft Ihnen RED medical bei der Abrechnung von Privatpatienten: 

  • Individuelles Rechnungsdesign 
  • Automatisierte Übernahme von Praxis-, Rechnungs- und Patientendaten 
  • Automatische Prüfung auf Vollständigkeit
  • Einfache Nachbearbeitung (z. B. von Steigerungsfaktoren)
  • Unkomplizierter Rechnungsdruck
  • Abrechnung über private Verrechnungsstellen möglich
  • Rechnungsstatus auf einen Blick (Offen / Bezahlt / Teilbezahlt / Storniert)
  • Einfache Kontrolle aller Zahlungseingänge 
  • Übersicht der gesamten Rechnungshistorie (inkl. Filterfunktion)
  • … und vieles mehr!

Neben den oben genannten Vorteilen bei der Privatabrechnung profitieren Sie mit RED medical auch von folgenden Aspekten:

  • Einfache und schnelle Abrechnung mit Ihrer KV
  • Gesamter Vorgang innerhalb weniger Klicks abgeschlossen
  • Automatische Fehlerprüfung Ihrer Angaben
  • Unterstützung durch praktische Hinweise und Warnungen
  • Übersichtliche Abrechnungsstatistiken inklusive
  • Optimale Protokollierung Ihrer Behandlungen
    • Vorgefertigte Textbausteine
    • Integrierte Spracherkennung
    • Dokumentation via Tablet & Stift
    • Einfügbare Bilder & Dokumente
  • Leicht verständliche Patientenakte
    • Übersichtliche Struktur
    • Klares Farbleitsystem
    • Protokolle, Notizen, Formulare & Diagnosen auf einen Blick
  • Intelligente Diagnose- & Leistungserfassung
    • Unterstützung bei Diagnose-Kodierung
    • Effizientes Arbeiten dank Dauerdiagnosen
    • Leistungsziffer-Ketten, um zeitintensive Einzel-Eingaben zu vermeiden
  • Intelligenter Terminkalender (inkl. automatischer Verknüpfung zur Patientenakte)
  • Klar strukturierte Patientenübersicht
  • Integrierte Warteliste & frei definierbare Patientengruppen
  • Umfangreiche Reports, Leistungsberichte und Statistiken
  • Marktführende Videosprechstunde RED connect in RED medical integriert
  • Kein separates Video-Tool notwendig (großes Sparpotenzial)
  • Videotermine direkt mit der Patientenakte und dem Terminkalender verknüpft
  • RED als zentraler Ansprechpartner für PVS und Videotherapie
  • Vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aller Patientendaten
  • Automatische, fortlaufende Datensicherungen
  • Revisionssichere Praxisverwaltung
  • Daten werden in deutschem Rechenzentrum verarbeitet
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • 100 % DSGVO-konform
  • Kein Server in Ihrer Praxis notwendig
  • Wartungen, Datensicherungen und Updates laufen automatisch
  • IT in Händen von Experten (inkl. 24/7-Monitoring) 
  • Mehr Zeit für Ihre Patienten
  • Fachlich geschulte Mitarbeiter
  • Kommunikation auf Augenhöhe
  • Schnelle Reaktionszeiten
  • Sehr hohe Erreichbarkeit (auch samstags)
  • Hohe Kundenzufriedenheit
  • Alle notwendigen eHealth-Funktionen integriert 
  • ePA, KIM, VSDM – alles direkt nutzbar 
  • Die KV zahlt Ihre TI-Erstattung in voller Höhe aus 
  • Keine Kürzung der Pauschale zu befürchten
  • Niedrige monatliche Gebühren
  • Keine Kosten für einen eigenen Server
  • Teure Technikereinsätze vor Ort fallen weg
  • Updates, Wartungen, Datensicherungen und 24/7-Monitoring im Preis enthalten
  • Keine Mindestvertragslaufzeit und kurze Kündigungsfrist
Praxissoftware für die Psychotherapie: Grafische Darstellung eines Computers, einer Tastatur, eines Aktenordners und eines Notizbuchs. Auf dem Bildschirm des Computers ist das Gesicht einer Patientin sowie ein E-Mail-Symbol zu sehen, das eine neue Benachrichtigung anzeigt.

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