Therapiestunde wegen Grippe abgesagt? Oder noch schlimmer: Der Patient schleppt sich total krank in Ihre Praxis? In solchen Situationen kann die Psychotherapie über eine Videosprechstunde eine gute Lösung sein. Aber auch für Personen mit körperlichen Einschränkungen oder in unvorhersehbaren Notfällen bietet die Videotherapie oft eine Entlastung für Patienten und Therapeuten. Damit Sie die Videosprechstunde komfortabel planen, sicher durchführen und am Ende korrekt abrechnen können, müssen Sie aber einiges beachten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Psychotherapie per Video gelingt.

Wann ergibt Videotherapie Sinn?

In vielen Fällen ist Telemedizin der Schlüssel, um die Therapie trotz Hindernissen fortzusetzen oder erst zu ermöglichen.

Bei langen Anreisewegen (z. B. falls der Patient gerade auf Geschäftsreise oder im Urlaub ist)
Wenn Klienten im Therapieverlauf umziehen, aber die Behandlung fortsetzen wollen
Für Personen mit körperlichen Einschränkungen, die den Praxisbesuch erschweren

Doch auch bei spontanen Problemen kann die Videosprechstunde eine Notlösung sein, zum Beispiel:

  • falls Sie oder Ihr Patient erkältet sind, aber die Sitzung dennoch wahrnehmen wollen,
  • wenn der Patient wegen einer Auto-Panne oder einem Zugausfall den Termin verpassen würde
  • oder wenn spontan Kinder zu Hause betreut werden müssen.

Fazit: Das Angebot einer Videosprechstunde gestaltet Ihre Praxis offener, zugänglicher und Sie können flexibel auf Notfälle reagieren.

Was sind die Voraussetzungen für eine Videosprechstunde in meiner Praxis?

Natürlich bedeutet ein erweitertes Angebot auch eine Umstellung für Sie und Ihre Patienten. Damit Sie die Videosprechstunde sowohl komplikationslos als auch sicher durchführen und am Ende auch korrekt abrechnen können, gibt es einiges zu beachten.

Videotherapie: Technische Anforderungen an Patient und Praxis

Als Erstes müssen sowohl Sie als auch Ihre Patientinnen und Patienten natürlich technisch überhaupt in der Lage sein, an einer Videosprechstunde teilzunehmen.

Dafür benötigen Sie sowohl eine funktionierende Internetverbindung, als auch die notwendige Hardware. 

Dazu gehören die folgenden Dinge:

  • Ein Bildschirm 
  • Eine (integrierte) Kamera
  • Lautsprecher
  • Ein (integriertes) Mikrofon

Diese Anforderungen hören sich vielleicht so an, als müsste zusätzliche Hardware angeschafft werden. In den meisten Fällen reicht aber ein handelsüblicher Laptop oder ein Smartphone aus, um alle dieser Voraussetzungen zu erfüllen. 

Patient: Die Voraussetzungen für Telemedizin auf Patientenseite

Männlicher Patient in einer Videotherapie-Sitzung

Doch die Technik ist nicht alles. Es gibt noch weitere Voraussetzungen, bevor Sie Ihre erste Videosprechstunde durchführen können. 

  • Die Videotherapie muss aus Sicht des Behandlers therapeutisch vertretbar sein – sprich es ist kein unmittelbarer persönlicher Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten notwendig.
  • Ihr Klient muss eine Einverständniserklärung zur Videotherapie abgeben. Nutzen Sie dafür gerne unsere kostenlose Vorlage: Jetzt herunterladen
  • Der Patient braucht außerdem Räumlichkeiten, die die nötige Privatsphäre für eine Therapie bieten.
  • Für die KV-Abrechnung muss der Patient natürlich auch gesetzlich krankenversichert sein.

Achtung: Zu Beginn der Therapie ist ein persönlicher Kontakt zwischen Patient und Therapeut empfehlenswert – und laut KBV sogar zwingend erforderlich.

Die KBV fordert nämlich, dass – bevor die Videotherapie beginnen kann – bereits ein persönlicher Erstkontakt stattgefunden hat. In diesem ist es notwendig, die Eingangsdiagnostik und die Indikation zu klären, sowie den Patienten umfassend aufzuklären.

Praxis: Diese Videotherapie-Anforderungen gelten für Sie und Ihre Praxis

Für die Videosprechstunde gelten die gleichen Standards, wie auch für eine Vor-Ort-Sprechstunde:

  • Sie muss vertraulich und ohne Störungen verlaufen.
  • Die Videosprechstunde soll frei von Werbung sein.
  • Für Sie muss klar ersichtlich sein, wen Sie behandeln – der Klarname des Patienten muss also erkennbar sein.

Außerdem schreibt die KBV vor, dass “die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation gewährleisten” muss. Dazu zählt neben der Wahl des verwendeten Videodienstes natürlich auch eine ausreichende Internetverbindung.

In manchen Fällen kann es sich lohnen, die Suche nach der passenden telemedizinischen Software zu erweitern und ganz grundsätzlich über die verwendete Praxisverwaltungssoftware nachzudenken. Denn bei RED medical zum Beispiel ist die passende Videosprechstunde bereits in der Praxisverwaltung integriert, neben vielen weiteren nützlichen und zeitsparenden Funktionen. Falls Sie gerne mehr darüber erfahren möchten, können Sie unser kostenloses und unverbindliches Webinar besuchen:

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Abrechnung der Videosprechstunde

Videotherapie: Abrechnung mit privaten Krankenkassen

Seit dem Jahr 2022 zählt die Videosprechstunde in der privaten Krankenversicherung zu den Regelleistungen

Die Videotherapie können Sie – genauso wie eine persönliche Behandlung – ohne Abschläge abrechnen. Grundlage hierfür ist die gemeinsame Abrechnungsempfehlung (PDF) von PKV und der Bundespsychotherapeutenkammer. 

Die KV-Abrechnung der Videosprechstunde

Voraussetzungen für die KV-Abrechnung

Wichtig: Sie können Videosprechstunden im Regelfall erst abrechnen, wenn Sie Ihrer KV zuvor einen Nachweis über Ihren (gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä) zertifizierten Videodienstanbieter vorgelegt haben.

Diesen Nachweis erhalten Sie von Ihrem Videodienst-Anbieter. In einigen KV-Regionen ist diese Regelung jedoch aktuell ausgesetzt. Informieren Sie sich daher am besten bei Ihrer KV.

Leistungsziffern, Vergütung und Zuschlag

Abrechnen können Sie Einzeltherapien (gemäß § 15 Psychotherapie-Richtlinie), Akutbehandlungen, Gruppentherapien und weitere psychotherapeutische Leistungen des EBM Kapitels 35.

Bei der Abrechnung geben Sie einfach die jeweilige Grund- oder Versichertenpauschale an. Fallbesprechungen und fachgruppenspezifische Einzelgesprächsleistungen können Sie ebenfalls via Video durchführen und bei der KV einreichen. 

Außerdem können Sie bei jeder telemedizinischen Leistung den Zuschlag 01450 (40 Punkte) angeben. Dieser soll explizit Ihre Kosten für die Videosprechstunde decken, ist aber auf eine maximale Punktezahl gedeckelt.

Achtung: Sollte ein Klient in einem Quartal ausschließlich Videotermine wahrgenommen haben, so müssen Sie die Abrechnung zusätzlich mit der Pseudo-GOP 88220 kennzeichnen. Die KV wird dann einen Abschlag von 20 % auf die Pauschale vornehmen.

Hier finden Sie eine Übersicht (PDF) aller Leistungsziffern und Fallpauschalen, die Sie über Telemedizin anbieten und bei Ihrer kassenärztlichen Vereinigung abrechnen können.

Diese Leistungen können Sie nicht abrechnen

Achtung: Nicht jede psychotherapeutische Leistung ist bei der KV auch per Videotherapie abrechnungsfähig.

Zwar können Sie seit Ende 2021 auch Gruppensitzungen per Video durchführen. Doch dürfen in einer Video-Gruppentherapie insgesamt maximal neun Personen sein: acht Teilnehmerinnen und Teilnehmer plus Behandler. Außerdem sind Gruppentherapien mit mehr als einem Therapeuten nicht per Video möglich.

Auch die psychotherapeutische Sprechstunde, probatorische Sitzungen sowie die neuropsychologische Therapie können Sie nicht per Telemedizin anbieten. 

Außerdem gibt es – nachdem die Videotherapie während der Pandemie fast uneingeschränkt von den KVen gestützt wurde – seit Mitte 2022 wieder Einschränkungen. So müssen Psychotherapeutinnen und -therapeuten darauf achten, nicht mehr als 30 % Ihrer Leistungen pro Quartal remote anzubieten. Die KBV schreibt dazu: 

“Seit 1. Juli 2022 gilt die Obergrenze von 30 Prozent für alle per Video möglichen Leistungen nach der Psychotherapie-Richtlinie (EBM-Kapitel 35), die eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut in einem Quartal abrechnet, und nicht mehr je einzelner GOP, mit Ausnahme der psychotherapeutischen Akutbehandlung (GOP 35152). Damit bezieht sich die Obergrenze künftig prinzipiell auf das Punktzahlvolumen der in einem Quartal von einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten abgerechneten GOP des Kapitels 35, die grundsätzlich in der Videosprechstunde möglich sind.”

Den geeigneten Anbieter auswählen

Jetzt wissen Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Leistungen Sie abrechnen können und welche nicht. Zeit, sich einen Videodienst auszusuchen, damit Sie tatsächlich Videosprechstunden anbieten können.

Professionelle Psychotherapeutin führt eine Videokonsultation per Laptop durch

Datenschutz & Berufsgeheimnis in der Videosprechstunde

Als Berufsgeheimnisträger (gemäß § 203 StGB und § 8 der Berufsordnung) sind Psychotherapeutinnen und -therapeuten dazu verpflichtet, die Daten Ihrer Patienten (wie die Gesprächsinhalte einer Sitzung) stets vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Dazu zählt natürlich auch der Videodienstanbieter!

Hinzu kommen gesetzliche Datenschutz-Standards wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz. Diese besagen zum Beispiel, dass die Server, über die eine Verbindung zustande kommt, in der EU (oder einem Land mit einem vergleichbaren Schutzniveau) liegen müssen. 

Faktisch bedeutet das für Sie, dass weit verbreitete Anbieter aus dem privaten Bereich nicht für die Videotherapie infrage kommen. 

Achtung: Zoom, Google Meet oder Microsoft Teams sollten Sie daher unbedingt meiden – selbst wenn Sie nicht von den KBV-Vorgaben betroffen sind.

Zertifizierte Videodienstanbieter (KBV & GKV)

Für KV-Abrechner gilt außerdem, dass der Dienst ein gültiges Zertifikat gemäß der Vorgaben von GKV und KBV vorweisen muss: 

Zugelassen sind nur gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) zertifizierte Anbieter, die auch eine Selbstauskunft bei KBV und GKV eingereicht haben. Zusätzlich muss die Übertragung während der gesamten Videosprechstunde Ende-zu-Ende verschlüsselt sein.

Die kostenlose Videosprechstunde – RED connect

Mit RED connect bieten wir nicht nur einen KBV-zertifizierten Dienst an, sondern Deutschlands meistgenutzte Videosprechstunde! Über 80.000 Psychotherapeuten und Ärzte vertrauen bereits auf RED connect.

RED connect bietet Ihnen:

  • Eine intelligente Terminverwaltung, mit der Sie sich blitzschnell zurechtfinden.
  • Enorme Flexibilität, denn Sie können damit Videosprechstunden auf Smartphone, Laptop oder PC – mit egal welchem Betriebssystem – durchführen. 
  • So können Sie mit RED connect komplett ortsunabhängig Videotherapie-Stunden anbieten.
  • Außerdem bietet RED connect eine praktische Verwaltung der Gesprächsteilnehmer und eine komfortable Termin-Einladung der Teilnehmer.

Das Beste: Die Videosprechstunde RED connect basis ist in unserer Psychotherapie-Praxissoftware RED medical integriert!

So haben Nutzer von RED medical, unserer Psychotherapie-Praxissoftware, ihre Videosprechstunde und die Praxis-IT aus einer Hand. Das vereinfacht die Videotherapie ungemein: Sie können während dem Gespräch problemlos Notizen in der Patientenakte hinterlegen und die Sitzung im Nachgang schnell und einfach dokumentieren.

Videosprechstunde RED connect – So funktioniert’s

Um die RED connect Videosprechstunde zu nutzen, müssen Sie sich einmalig registrieren. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
Jetzt erhalten Sie Ihren persönlichen Zugang und können dort sofort neue Termine anlegen und diese verwalten.
Lassen Sie Ihrem Klienten den Einladungslink zukommen (Achtung: Einwilligungserklärung nicht vergessen! Muster hier herunterladen).
Klicken Sie auf “Termin starten”. Jetzt können Sie Ihre Videosprechstunde durchführen.
Wenn Sie den Termin beendet haben, wechseln Sie mit wenigen Klicks in die Akte des Patienten. Jetzt können Sie die Ergebnisse der Sitzung und die entsprechende Leistung dokumentieren. Fertig.

Wenn Sie unsere Praxissoftware RED medical nutzen, müssen Sie sich für die Videosprechstunde RED connect nicht separat registrieren. Der erste Schritt entfällt und sie können direkt aus dem Praxisverwaltungssystem mit der Terminvergabe starten.

Häufige Fragen (FAQ)

Die Videosprechstunde von RED funktioniert direkt über Ihren Webbrowser. Sie brauchen also Internet, ein entsprechendes Gerät mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher (z.B. Smartphone) und einem Webbrowser (Chrome, Firefox oder Safari).

Selbstverständlich. Wenn Sie sich für RED entscheiden, schließen Sie einen speziellen Auftragsverarbeitungsvertrag ab, der Ihnen versichert, dass wir die Vorgaben der DSGVO einhalten.

Nein. Patienten nutzen die Videosprechstunde vollkommen anonym. Ihre Identität ist ausschließlich dem Behandler bekannt, denn bereits das bloße Bestehen einer Arzt-Patienten-Beziehung fällt unter das Berufsgeheimnis.

Nachdem Sie den Termin in RED connect angelegt haben, werden Zugangscodes generiert: Einer für den Behandler und einer für den Patienten. Sie geben den Patienten-Code an Ihren Klienten weiter. Sobald sowohl Sie als auch der Patient sich in RED connect anmelden, wird die direkte Verbindung zwischen beiden Parteien hergestellt und die Videosprechstunde kann beginnen.

Für die Dauer eine Videosprechstunde gibt es keine zeitliche Begrenzung. Um Missbrauch zu verhindern, gelten die Zugangscodes nur jeweils 24 Stunden vom geplanten Beginn der Sprechstunde an.

Diese Dienste werden weder den gelten Datenschutzvorgaben zum Schutz von Patientendaten gerecht, noch können Sie damit Ihre Schweigepflicht wahren. Denn Unbefugte können beispielsweise auf zentralen Servern im Ausland auf Daten Ihres Patienten zugreifen.

Die Praxissoftware für die Psychotherapie – RED medical

Neben einer integrierten Videosprechstunde für ein telemedizinisches Angebot bietet RED medical noch viele weitere Funktionen, die Ihnen den Therapie-Alltag erleichtern.

Praxisgründung in der Psychotherapie: Das Bild zeigt einen Computerbildschirm, ein Smartphone und ein Tablet. Auf den Geräten sind jeweils unterschiedliche Anwendungen der RED medical Praxissoftware geöffnet.

Wussten Sie schon? RED medical wurde speziell für Psychotherapeutinnen und -therapeuten entwickelt, um Ihnen mehr Zeit für die eigentliche Therapie zu schaffen!

Ihre Vorteile von RED medical im Überblick:

RED medical ist cloudbasiert. Das heißt konkret: Der Server befindet sich nicht in Ihrer Praxis, sondern in einem externen, zertifiziert sicheren Rechenzentrum. Von dort aus übernehmen unsere professionellen IT-Administratoren jegliche Wartungsarbeiten, Datensicherungen oder Updates. Die IT liegt also in den Händen von Experten – und Ihnen bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: die Arbeit mit Ihren Patienten. Außerdem müssen Sie sich keinen eigenen Server anschaffen, wodurch Sie viel Geld sparen.
Mit RED medical können Sie bedenkenlos patientenbezogene Daten dokumentieren und verwalten. Grund hierfür ist die vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aller Daten. Diese stellt sicher, dass unbefugte Dritte zu keiner Zeit Zugriff auf die im System gespeicherten, sensiblen Patientendaten haben – auch nicht die Mitarbeiter und Administratoren von RED – sondern wirklich nur die Praxis selbst. Dadurch arbeiten Sie garantiert DSGVO-konform und kommen Ihrer ärztlichen Schweigepflicht zu 100 % nach.
Komplexe, überdimensionierte Praxissoftware? Nein danke! RED medical ist klar strukturiert und verfügt über ein modernes Design sowie eine intuitive Benutzeroberfläche. Dadurch finden sich Psychotherapeuten im neuen System spielend leicht zurecht – und können endlich effizient arbeiten.
Unser kompetentes Support-Team zeichnet sich durch schnelle Reaktionszeiten und eine sehr hohe telefonische Erreichbarkeit aus. Wie auch immer Ihre Frage lautet – unser Kundenmanagement steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
  • Effiziente KV- und Privatabrechnung
  • Einfache Dokumentation
  • Modernes Bewilligungsmanagement
  • Vollintegrierte Videosprechstunde
  • Intelligenter Terminkalender
  • und vieles mehr

Informieren Sie sich jetzt zu unserer zertifiziert sicheren und innovativen Praxissoftware:

Praxissoftware für die Psychotherapie: Grafische Darstellung eines Computers, einer Tastatur, eines Aktenordners und eines Notizbuchs. Auf dem Bildschirm des Computers ist das Gesicht einer Patientin sowie ein E-Mail-Symbol zu sehen, das eine neue Benachrichtigung anzeigt.

RED medical

Die webbasierte und zertifiziert sichere Praxissoftware erleichtert den Arbeitsalltag vieler Psychotherapeuten mit modernsten Dokumentationshilfen.