Therapiestunde wegen Grippe abgesagt? Oder noch schlimmer: Der Patient schleppt sich total krank in Ihre Praxis? In solchen Situationen kann die Psychotherapie über eine Videosprechstunde eine gute Lösung sein. Aber auch für Personen mit körperlichen Einschränkungen oder in unvorhersehbaren Notfällen bietet die Videotherapie oft eine Entlastung für Patienten und Therapeuten. Damit Sie die Videosprechstunde komfortabel planen, sicher durchführen und am Ende korrekt abrechnen können, müssen Sie aber einiges beachten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Psychotherapie per Video gelingt.
Wann ergibt Videotherapie Sinn?
In vielen Fällen ist Telemedizin der Schlüssel, um die Therapie trotz Hindernissen fortzusetzen oder erst zu ermöglichen.
Doch auch bei spontanen Problemen kann die Videosprechstunde eine Notlösung sein, zum Beispiel:
- falls Sie oder Ihr Patient erkältet sind, aber die Sitzung dennoch wahrnehmen wollen,
- wenn der Patient wegen einer Auto-Panne oder einem Zugausfall den Termin verpassen würde
- oder wenn spontan Kinder zu Hause betreut werden müssen.
Fazit: Das Angebot einer Videosprechstunde gestaltet Ihre Praxis offener, zugänglicher und Sie können flexibel auf Notfälle reagieren.
Was sind die Voraussetzungen für eine Videosprechstunde in meiner Praxis?
Natürlich bedeutet ein erweitertes Angebot auch eine Umstellung für Sie und Ihre Patienten. Damit Sie die Videosprechstunde sowohl komplikationslos als auch sicher durchführen und am Ende auch korrekt abrechnen können, gibt es einiges zu beachten.
Videotherapie: Technische Anforderungen an Patient und Praxis
Als Erstes müssen sowohl Sie als auch Ihre Patientinnen und Patienten natürlich technisch überhaupt in der Lage sein, an einer Videosprechstunde teilzunehmen.
Dafür benötigen Sie sowohl eine funktionierende Internetverbindung, als auch die notwendige Hardware.
Dazu gehören die folgenden Dinge:
- Ein Bildschirm
- Eine (integrierte) Kamera
- Lautsprecher
- Ein (integriertes) Mikrofon
Diese Anforderungen hören sich vielleicht so an, als müsste zusätzliche Hardware angeschafft werden. In den meisten Fällen reicht aber ein handelsüblicher Laptop oder ein Smartphone aus, um alle dieser Voraussetzungen zu erfüllen.
Patient: Die Voraussetzungen für Telemedizin auf Patientenseite
Doch die Technik ist nicht alles. Es gibt noch weitere Voraussetzungen, bevor Sie Ihre erste Videosprechstunde durchführen können.
- Die Videotherapie muss aus Sicht des Behandlers therapeutisch vertretbar sein – sprich es ist kein unmittelbarer persönlicher Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten notwendig.
- Ihr Klient muss eine Einverständniserklärung zur Videotherapie abgeben. Nutzen Sie dafür gerne unsere kostenlose Vorlage: Jetzt herunterladen
- Der Patient braucht außerdem Räumlichkeiten, die die nötige Privatsphäre für eine Therapie bieten.
- Für die KV-Abrechnung muss der Patient natürlich auch gesetzlich krankenversichert sein.
Achtung: Zu Beginn der Therapie ist ein persönlicher Kontakt zwischen Patient und Therapeut empfehlenswert – und laut KBV sogar zwingend erforderlich.
Die KBV fordert nämlich, dass – bevor die Videotherapie beginnen kann – bereits ein persönlicher Erstkontakt stattgefunden hat. In diesem ist es notwendig, die Eingangsdiagnostik und die Indikation zu klären, sowie den Patienten umfassend aufzuklären.
Praxis: Diese Videotherapie-Anforderungen gelten für Sie und Ihre Praxis
Abrechnung der Videosprechstunde
Videotherapie: Abrechnung mit privaten Krankenkassen
Seit dem Jahr 2022 zählt die Videosprechstunde in der privaten Krankenversicherung zu den Regelleistungen.
Die Videotherapie können Sie – genauso wie eine persönliche Behandlung – ohne Abschläge abrechnen. Grundlage hierfür ist die gemeinsame Abrechnungsempfehlung (PDF) von PKV und der Bundespsychotherapeutenkammer.
Die KV-Abrechnung der Videosprechstunde
Voraussetzungen für die KV-Abrechnung
Wichtig: Sie können Videosprechstunden im Regelfall erst abrechnen, wenn Sie Ihrer KV zuvor einen Nachweis über Ihren (gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä) zertifizierten Videodienstanbieter vorgelegt haben.
Leistungsziffern, Vergütung und Zuschlag
Abrechnen können Sie Einzeltherapien (gemäß § 15 Psychotherapie-Richtlinie), Akutbehandlungen, Gruppentherapien und weitere psychotherapeutische Leistungen des EBM Kapitels 35.
Bei der Abrechnung geben Sie einfach die jeweilige Grund- oder Versichertenpauschale an. Fallbesprechungen und fachgruppenspezifische Einzelgesprächsleistungen können Sie ebenfalls via Video durchführen und bei der KV einreichen.
Außerdem können Sie bei jeder telemedizinischen Leistung den Zuschlag 01450 (40 Punkte) angeben. Dieser soll explizit Ihre Kosten für die Videosprechstunde decken, ist aber auf eine maximale Punktezahl gedeckelt.
Achtung: Sollte ein Klient in einem Quartal ausschließlich Videotermine wahrgenommen haben, so müssen Sie die Abrechnung zusätzlich mit der Pseudo-GOP 88220 kennzeichnen. Die KV wird dann einen Abschlag von 20 % auf die Pauschale vornehmen.
Hier finden Sie eine Übersicht (PDF) aller Leistungsziffern und Fallpauschalen, die Sie über Telemedizin anbieten und bei Ihrer kassenärztlichen Vereinigung abrechnen können.
Diese Leistungen können Sie nicht abrechnen
Achtung: Nicht jede psychotherapeutische Leistung ist bei der KV auch per Videotherapie abrechnungsfähig.
Zwar können Sie seit Ende 2021 auch Gruppensitzungen per Video durchführen. Doch dürfen in einer Video-Gruppentherapie insgesamt maximal neun Personen sein: acht Teilnehmerinnen und Teilnehmer plus Behandler. Außerdem sind Gruppentherapien mit mehr als einem Therapeuten nicht per Video möglich.
Auch die psychotherapeutische Sprechstunde, probatorische Sitzungen sowie die neuropsychologische Therapie können Sie nicht per Telemedizin anbieten.
Außerdem gibt es – nachdem die Videotherapie während der Pandemie fast uneingeschränkt von den KVen gestützt wurde – seit Mitte 2022 wieder Einschränkungen. So müssen Psychotherapeutinnen und -therapeuten darauf achten, nicht mehr als 30 % Ihrer Leistungen pro Quartal remote anzubieten. Die KBV schreibt dazu:
“Seit 1. Juli 2022 gilt die Obergrenze von 30 Prozent für alle per Video möglichen Leistungen nach der Psychotherapie-Richtlinie (EBM-Kapitel 35), die eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut in einem Quartal abrechnet, und nicht mehr je einzelner GOP, mit Ausnahme der psychotherapeutischen Akutbehandlung (GOP 35152). Damit bezieht sich die Obergrenze künftig prinzipiell auf das Punktzahlvolumen der in einem Quartal von einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten abgerechneten GOP des Kapitels 35, die grundsätzlich in der Videosprechstunde möglich sind.”
Den geeigneten Anbieter auswählen
Jetzt wissen Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Leistungen Sie abrechnen können und welche nicht. Zeit, sich einen Videodienst auszusuchen, damit Sie tatsächlich Videosprechstunden anbieten können.
Datenschutz & Berufsgeheimnis in der Videosprechstunde
Als Berufsgeheimnisträger (gemäß § 203 StGB und § 8 der Berufsordnung) sind Psychotherapeutinnen und -therapeuten dazu verpflichtet, die Daten Ihrer Patienten (wie die Gesprächsinhalte einer Sitzung) stets vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Dazu zählt natürlich auch der Videodienstanbieter!
Hinzu kommen gesetzliche Datenschutz-Standards wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz. Diese besagen zum Beispiel, dass die Server, über die eine Verbindung zustande kommt, in der EU (oder einem Land mit einem vergleichbaren Schutzniveau) liegen müssen.
Faktisch bedeutet das für Sie, dass weit verbreitete Anbieter aus dem privaten Bereich nicht für die Videotherapie infrage kommen.
Achtung: Zoom, Google Meet oder Microsoft Teams sollten Sie daher unbedingt meiden – selbst wenn Sie nicht von den KBV-Vorgaben betroffen sind.
Zertifizierte Videodienstanbieter (KBV & GKV)
Für KV-Abrechner gilt außerdem, dass der Dienst ein gültiges Zertifikat gemäß der Vorgaben von GKV und KBV vorweisen muss:
Zugelassen sind nur gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) zertifizierte Anbieter, die auch eine Selbstauskunft bei KBV und GKV eingereicht haben. Zusätzlich muss die Übertragung während der gesamten Videosprechstunde Ende-zu-Ende verschlüsselt sein.
Die kostenlose Videosprechstunde – RED connect
Mit RED connect bieten wir nicht nur einen KBV-zertifizierten Dienst an, sondern Deutschlands meistgenutzte Videosprechstunde! Über 80.000 Psychotherapeuten und Ärzte vertrauen bereits auf RED connect.
RED connect bietet Ihnen:
- Eine intelligente Terminverwaltung, mit der Sie sich blitzschnell zurechtfinden.
- Enorme Flexibilität, denn Sie können damit Videosprechstunden auf Smartphone, Laptop oder PC – mit egal welchem Betriebssystem – durchführen.
- So können Sie mit RED connect komplett ortsunabhängig Videotherapie-Stunden anbieten.
- Außerdem bietet RED connect eine praktische Verwaltung der Gesprächsteilnehmer und eine komfortable Termin-Einladung der Teilnehmer.
Das Beste: Die Videosprechstunde RED connect basis ist in unserer Psychotherapie-Praxissoftware RED medical integriert!
So haben Nutzer von RED medical, unserer Psychotherapie-Praxissoftware, ihre Videosprechstunde und die Praxis-IT aus einer Hand. Das vereinfacht die Videotherapie ungemein: Sie können während dem Gespräch problemlos Notizen in der Patientenakte hinterlegen und die Sitzung im Nachgang schnell und einfach dokumentieren.
Wenn Sie unsere Praxissoftware RED medical nutzen, müssen Sie sich für die Videosprechstunde RED connect nicht separat registrieren. Der erste Schritt entfällt und sie können direkt aus dem Praxisverwaltungssystem mit der Terminvergabe starten.
Häufige Fragen (FAQ)
Die Praxissoftware für die Psychotherapie – RED medical
Neben einer integrierten Videosprechstunde für ein telemedizinisches Angebot bietet RED medical noch viele weitere Funktionen, die Ihnen den Therapie-Alltag erleichtern.
Wussten Sie schon? RED medical wurde speziell für Psychotherapeutinnen und -therapeuten entwickelt, um Ihnen mehr Zeit für die eigentliche Therapie zu schaffen!
Ihre Vorteile von RED medical im Überblick:
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