Der Behandlungsvertrag ist die Basis einer vertrauensvollen, professionellen Zusammenarbeit zwischen dem Therapeuten und dem Patienten. Gerade in der Psychotherapie, wo sensible Themen und vertrauliche Daten eine zentrale Rolle spielen, schafft er Transparenz, Vertrauen und Rechtssicherheit – und sorgt dafür, dass beide Seiten wissen, woran sie sind.

In diesem Beitrag erfahren Sie, ob ein Behandlungsvertrag in der Psychotherapie verpflichtend ist und welche Inhalte er enthalten sollte. Außerdem stellen wir Ihnen eine Praxissoftware vor, die speziell für Psychotherapeuten entwickelt wurde – und mit der Sie Verträge und Dokumente revisionssicher und papierlos verwalten können. 

 

Behandlungsvertrag und Patientenmerkblatt
Behandlungsvertrag und Patientenmerkblatt

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Mit der Berichtsvorlage inkl. Patienten-Einverständniserklärung informieren Sie den Hausarzt strukturiert über den bisherigen Therapieverlauf.
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Was Psychotherapeuten wissen müssen

Der Behandlungsvertrag beschreibt die rechtliche Beziehung zwischen dem Therapeuten und dem Patienten. Er ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 630a BGB) geregelt und legt folgende Pflichten fest:

  • Der Therapeut verspricht eine fachgerechte, dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechende Behandlung.
  • Der Patient verpflichtet sich zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.

Wichtig: Beim Behandlungsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag nach § 630b BGB, wodurch keine Erfolgshaftung des Therapeuten besteht.

Neben den beiden oben genannten Vorschriften gilt für den Therapeuten zusätzlich noch die Informationspflicht (§ 630c BGB) und die Aufklärungspflicht (§ 630e BGB). Demzufolge muss der Behandelnde dem Patienten zu Therapiebeginn sämtliche Umstände erläutern, die für die Behandlung relevant sind.

Diese gesetzliche Aufklärungspflicht erfolgt meist über ein separates Patientenmerkblatt, das in der Regel folgende Informationen umfasst:

  • Hintergründe zum Therapieablauf 
  • Schweigepflicht des Psychotherapeuten
  • Therapiegenehmigung & Kostenübernahme
  • Honorarvereinbarung & Ausfall-Honorarvereinbarung (falls vorgesehen)
  • Datenschutz & elektronische Kommunikationswege
  • Informationen zur Kündigung

In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, was die Ziele eines Behandlungsvertrags sind – und ob er tatsächlich verpflichtend ist. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Inhalte in einem psychotherapeutischen Behandlungsvertrag auf keinen Fall fehlen dürfen.

Ein ausführlicher, gut durchdachter Behandlungsvertrag ist mehr als eine Formalie – er erfüllt zwei ganz zentrale Ziele:

Transparenz
Patienten haben gemäß § 630c BGB ein Recht darauf zu wissen, welche Leistungen sie im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung erwarten können und welche Kosten dabei entstehen.

Rechtssicherheit
Der Behandlungsvertrag dokumentiert Einverständnisse und Vereinbarungen zwischen dem Therapeuten und dem Patienten. Das schafft Rechtssicherheit und ist vor allem bei Themen wie Ausfallhonoraren, Datenschutz oder Haftungsfragen wichtig.

Eine gesetzliche Pflicht, einen schriftlichen Behandlungsvertrag abzuschließen, besteht nicht. Aus Gründen der Transparenz und der Rechtssicherheit empfehlen Berufsverbände und Kammern aber dringend, dies zu tun.

Besonders wichtig ist ein schriftlicher Behandlungsvertrag, wenn der Patient privat versichert oder Selbstzahler ist.

Das hat folgende Gründe:

  • Bei Selbstzahlern besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse. Ein Behandlungsvertrag sollte daher eindeutig regeln, welches Honorar berechnet wird, wann es fällig ist und ob ein Ausfallhonorar gilt. Ohne schriftliche Vereinbarung ist es im Streitfall schwer, Zahlungsansprüche nachzuweisen.
  • Private Krankenversicherungen erstatten nur, was vertraglich vereinbart und nachvollziehbar dokumentiert ist. Ein schriftlicher Behandlungsvertrag dient hier als Nachweis über die Informations- und Leistungspflicht und schützt gleichzeitig vor Rückfragen bei der Abrechnung.

Ja, ein psychotherapeutischer Behandlungsvertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht hierzu keine bestimmte Form vor, sodass eine mündliche Einigung genügt, um eine Behandlung durchzuführen.

Dennoch sollten Sie Ihren Behandlungsvertrag unbedingt schriftlich festhalten.

Denn ohne schriftliche Vereinbarung ist es im Streitfall schwer nachzuweisen, dass Sie …

  • … Ihrer gesetzlichen Informationspflicht nachgekommen sind.
  • … Zahlungsansprüche geltend machen können.

Daher nochmal der Hinweis: Eine schriftliche Vereinbarung dient der rechtlichen Absicherung des Psychotherapeuten und schafft zusätzliche Klarheit für beide Seiten. Außerdem hilft sie, Missverständnisse bezüglich Ablauf, Kosten oder Kündigungsbedingungen zu vermeiden.

Ein Behandlungsvertrag sollte immer dann aufgesetzt werden, wenn eine psychotherapeutische Behandlung beginnt – also spätestens beim ersten regulären Therapietermin.

Viele Therapeuten lassen den Vertrag aber bereits nach dem Erstgespräch unterzeichnen.

So ist der organisatorische Teil früh erledigt und der Fokus kann direkt auf die therapeutische Arbeit gelegt werden – unabhängig davon, ob der Patient gesetzlich oder privat versichert ist.

Ein klar strukturierter Behandlungsvertrag enthält alle wesentlichen Punkte, die das therapeutische Verhältnis definieren. Und: Er wird in der Regel durch ein Patientenmerkblatt ergänzt, das alle relevanten Informationen zum Behandlungsablauf enthält.

Behandlungsvertrag:

  1. Angaben zum Therapeuten und Patienten
  2. Art der Behandlung
  3. Kosten und Abrechnung (GKV, Privatversicherung, Selbstzahler)
  4. Terminregelungen und Ausfallhonorar
  5. Einverständniserklärung zur elektronischen Kommunikation
  6. Hinweis auf Patientenmerkblatt
  7. Unterschrift & Datum

Ergänzendes Patientenmerkblatt:

  1. Allgemeine Hinweise (z. B. Therapieverfahren, Dokumentation, Aufbewahrungsfristen)
  2. Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung
  3. Beantragung einer Psychotherapie
  4. Hinweis zur gesetzlichen Schweigepflicht des Psychotherapeuten
  5. Hinweis zur Verschwiegenheitspflicht des Patienten
  6. Selbstverpflichtungserwartung an den Patienten
  7. Kostenregelungen bei gesetzlich Versicherten
  8. Kostenregelungen bei privat Versicherten
  9. Kostenregelungen bei Selbstzahlern
  10. Informationen zur Kündigung

Hinweis: Es gibt keinen festen gesetzlichen Aufbau für Behandlungsverträge. Sie können den Vertrag individuell an Ihre Praxis anpassen, Passagen kürzen oder ergänzen.

Praxissoftware für die Psychotherapie: Grafische Darstellung eines Computers, einer Tastatur, eines Aktenordners und eines Notizbuchs. Auf dem Bildschirm des Computers ist das Gesicht einer Patientin sowie ein E-Mail-Symbol zu sehen, das eine neue Benachrichtigung anzeigt.

RED medical

Mit unserer modernen Praxissoftware verwalten Sie Verträge, Merkblätter und PTV-Formulare zentral, revisionssicher und papierlos.

Der RED Behandlungsvertrag für Psychotherapeuten

Nachdem wir im ersten Teil das Thema “Behandlungsvertrag” aus einer allgemeinen Perspektive beleuchtet haben, möchten wir Ihnen nun zwei PDF-Vorlagen mit an die Hand geben, die Ihnen dabei helfen, Ihre Praxis rechtssicher und effizient zu organisieren:

  • ein Behandlungsvertrag, den Sie mit Ihren Patienten abschließen können
  • ein Patientenmerkblatt, das den Behandlungsvertrag mit zusätzlichen Infos ergänzt

Die beiden Muster berücksichtigen alle wesentlichen rechtlichen Anforderungen und können sofort genutzt oder individuell angepasst werden. So treten Sie gegenüber Ihren Patienten jederzeit professionell auf.

Behandlungsvertrag und Patientenmerkblatt
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Schon gewusst? In unserer kostenlosen PDF-Sammlung finden Sie weitere Vorlagen, die Ihnen den Praxisalltag erleichtern.

Verträge & Dokumente optimal verwalten

Ob Behandlungsverträge, PTV-Formulare, Fragebögen oder Sitzungsprotokolle: Im psychotherapeutischen Alltag fallen nahezu täglich Dokumente an, die verwaltet, archiviert und jederzeit griffbereit sein müssen. Gerade im hektischen Therapiebetrieb kann man dabei schnell den Überblick verlieren.

Genau deshalb sollte Ihre Praxis über eine Software verfügen, die Ihnen die Dokumentenverwaltung so einfach wie möglich macht.

Mit RED medical haben wir daher eine Psychotherapie-Software entwickelt, mit der Sie Verträge, Merkblätter und Formulare zentral, sicher und papierlos verwalten können.

Ob Laptop, Tablet, Smartphone oder PC: Die eigens für Psychotherapeuten konzipierte Praxissoftware RED medical ist auf allen Endgeräten nutzbar.

Integration von Praxis-Materialien in RED medical

In RED medical ist alles, was zu Ihrer Praxis gehört, digital gebündelt – sicher, übersichtlich und jederzeit verfügbar.

Das Herzstück der digitalen Dokumentenverwaltung ist dabei die digitale Patientenakte.

Hier laufen alle Informationen zu Ihren Patienten zentral zusammen – von den persönlichen Stammdaten bis hin zu Verträgen, Formularen, Protokollen und medizinisch relevanten Angaben wie Diagnosen oder Befunden.

Alle Dokumente werden dabei DSGVO-konform in RED medical gespeichert und lassen sich bei Bedarf jederzeit einsehen.

Ihre Vorteile:

✔️ Sie sorgen für eine einheitliche, übersichtliche Aktenführung ohne Papier-Chaos.

✔️ Sie sparen viel Zeit bei der Dokumentensuche.

✔️ Sie schützen Ihre sensiblen Patientendaten zentral an einem Ort.

Weitere Vorteile von RED medical

Neben den oben genannten Vorteilen bei der Dokumentenverwaltung profitieren Sie mit unserer Praxissoftware RED medical auch von folgenden Aspekten:

  • Einfache und schnelle Abrechnung mit Ihrer KV
  • Unkomplizierte Privatabrechnung
  • Gesamter Vorgang innerhalb weniger Klicks abgeschlossen
  • Automatische Fehlerprüfung Ihrer Angaben
  • Unterstützung durch praktische Hinweise und Warnungen
  • Übersichtliche Abrechnungsstatistiken inklusive
  • Optimale Protokollierung Ihrer Behandlungen
    • Vorgefertigte Textbausteine
    • Integrierte Spracherkennung
    • Dokumentation via Tablet & Stift
    • Einfügbare Bilder & Dokumente
  • Leicht verständliche Patientenakte
    • Übersichtliche Struktur
    • Klares Farbleitsystem
    • Protokolle, Notizen, Formulare & Diagnosen auf einen Blick
    • Einfügbare Bilder & Dokumente
  • Intelligente Diagnose- & Leistungserfassung
    • Unterstützung bei Diagnose-Kodierung
    • Effizientes Arbeiten dank Dauerdiagnosen
    • Leistungsziffer-Ketten, um zeitintensive Einzel-Eingaben zu vermeiden
  • Intelligenter Terminkalender (inkl. Serientermin-Funktion)
  • Automatische Verknüpfung zwischen Kalender und Patientenakte
  • Integrierte Warteliste
  • Übersicht „Laufende Psychotherapie“ (Patient, Geburtsdatum, Bewilligung, Status, Einheiten)
  • Reports, Leistungsberichte und Statistiken
  • Marktführende Videosprechstunde RED connect in RED medical integriert
  • Kein separates Video-Tool notwendig (großes Sparpotenzial)
  • Videotermine direkt mit der Patientenakte und dem Terminkalender verknüpft
  • RED als zentraler Ansprechpartner für Praxisverwaltung und Videotherapie
  • Vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aller Patientendaten
  • Automatische Datensicherungen
  • Revisionssichere Praxisverwaltung
  • Daten werden in deutschem Rechenzentrum gespeichert
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Fachlich geschulte Mitarbeiter
  • Kommunikation auf Augenhöhe
  • Schnelle Reaktionszeiten
  • Sehr hohe Erreichbarkeit (auch samstags)
  • Hohe Kundenzufriedenheit
  • Online-Hilfe & Notfall-Kontaktformular
  • Alle notwendigen eHealth-Funktionen integriert
  • ePA, KIM, VSDM – alles direkt nutzbar
  • Die KV zahlt Ihre TI-Erstattung in voller Höhe aus
  • Keine Kürzung der Pauschale zu befürchten
  • Niedrige monatliche Gebühren
  • Sie benötigen keinen teuren Server
  • Keine kostspieligen Vor-Ort-Technikereinsätze mehr
  • Im Preis inklusive: Updates, Wartungen, Datensicherungen & 24/7-Monitoring
  • Keine Mindestvertragslaufzeit und kurze Kündigungsfrist
Annika Götz ist Vertriebsleiterin bei RED und berät Psychotherapeuten zur RED medical Praxissoftware.

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Ob Praxisverwaltung, Dokumentation, Abrechnung oder Videotherapie: RED medical erleichtert den Arbeitsalltag vieler Psychotherapeuten. Buchen Sie noch heute einen Termin und lernen Sie unsere Praxissoftware in einer kostenlosen, unverbindlichen Demo kennen.

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Hinweis: RED haftet nicht für die bereitgestellten Inhalte und deren Vollständigkeit. Die Nutzung der Behandlungsvertrag-Vorlagen erfolgt auf eigene Verantwortung.