Eine eigene Praxis zu gründen, ist für Psychotherapeuten ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer selbstbestimmten beruflichen Laufbahn. Doch eine solche Entscheidung erfordert nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch ein solides Verständnis für die geltenden bürokratischen und rechtlichen Auflagen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Anforderungen es bei der Gründung Ihrer eigenen psychotherapeutischen Praxis zu erfüllen gilt und worauf Sie bei der Umsetzung unbedingt achten sollten.

Finanzielle Unabhängigkeit, eine selbstbestimmte Work-Life-Balance und die Freiheit, selbst über Therapieansätze zu bestimmen – für viele Psychotherapeuten sind das die zentralen Gründe, eine eigene Praxis zu gründen. Doch wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, steht zunächst einmal vor umfangreichen bürokratischen Maßnahmen und Rechtsvorgaben. Damit Sie diese Hürden meistern, haben wir Ihnen die Voraussetzungen zur Praxisgründung als übersichtliche Checkliste aufbereitet.

Ihre Checkliste zur Praxisgründung in der Psychotherapie

Approbation und Zulassung

Die Approbation bildet das Fundament der psychotherapeutischen Berufsausübung. Die abgeschlossene und wissenschaftlich anerkannte Ausbildung wird durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geregelt und entspricht der staatlichen Zulassung. 

Um als niedergelassener Psychotherapeut zu arbeiten, ist zusätzlich eine Kassenzulassung erforderlich – diese wird von den regionalen Kassensitzen der entsprechenden Städte oder Landkreise vergeben und befähigt zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Eine Privatpraxis hingegen benötigt keine Kassenzulassung.

Versicherungen
Psychotherapeuten tragen gegenüber ihren Patienten eine große Verantwortung. Daraus ergeben sich einige berufliche Risiken, deren Ausmaß durch entsprechende Versicherungen minimiert werden kann. Die Psychotherapeutenkammer verpflichtet selbständige Psychotherapeuten daher zu einer Berufshaftpflichtversicherung, die gegen jegliche Schadensersatzforderungen durch Dritte schützt. Je nach Art der Praxis sind weitere Versicherungen empfehlenswert, beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung oder eine Inhaltsversicherung.

Versicherungen dienen dem Risikomanagement und hängen von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab. Um unnötige Ausgaben zu vermeiden, sollten Sie vor Abschluss jeder zusätzlichen Versicherung folgende Fragen klären:

  • Ist diese Versicherung zum Schutz meiner Praxis wirklich notwendig?
  • Kenne ich den vollen Versicherungsumfang und den Deckungsschutz?
  • Ist der finanzielle Rahmen für mich jederzeit zu stemmen?

Datenschutz 

In einer Psychotherapie-Praxis ist der Umgang mit sensiblen Patientendaten von zentraler Bedeutung. Dabei müssen Psychotherapeuten die Pflicht zur Dokumentation mit den geltenden Datenschutz-Regeln in Einklang bringen. Wie Sie diesen Spagat schaffen, erklären wir Ihnen in diesem Blogartikel.

Beschäftigung von Mitarbeitern

Für die erstmalige Beschäftigung von Mitarbeitern ist es zunächst erforderlich, über die Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer zu beantragen. Darüber hinaus ist es ratsam, mit den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitssicherheitsgesetzes, den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und den berufsgenossenschaftlichen Regelungen vertraut zu sein. 

Die von der Praxis zu erfüllenden Pflichten werden in diesen Gesetzen theoretisch aufbereitet und in Form von Arbeitsverträgen, Versicherungen und Steuern praktisch umgesetzt. Daher müssen Sie beispielsweise alle Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden und Lohnsteuer abführen. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link.

Kosten und Steuern 

Die Gründungskosten einer psychotherapeutischen Praxis variieren je nach Standort und Zielgruppe. Diesem Fachartikel zufolge belaufen sich die Kosten auf € 5.000,- bis etwa € 50.000,-.

Tipp: Öffentliche Förderprogramme für Existenzgründer werden vom Bund, den Ländern und der Europäischen Union angeboten. Detaillierte Informationen dazu können Sie der Förderdatenbank des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) entnehmen.

Niedergelassene Psychotherapeuten müssen sich außerdem beim Finanzamt als “Freiberufler” anmelden. In jedem Fall wird eine Einkommensteuer erhoben, die sich anhand der jährlichen Gesamteinnahmen berechnet und in verschiedene Einkunftsarten aufgegliedert ist. Zusätzlich können je nach Praxisform folgende Steuerarten relevant sein:

  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Gewerbesteuer

Weitere Details können Sie diesem Artikel im Deutschen Ärzteblatt entnehmen.

Businessplan 

Ein gut ausgearbeiteter Businessplan signalisiert bei Kreditgesprächen, dass Sie Ihre Selbstständigkeit detailliert geplant haben – und Ihre Praxis Aussicht auf langfristigen Erfolg hat. Der Plan sollte verschiedene Schlüsselaspekte umfassen, wie zum Beispiel die klare Darstellung Ihrer Geschäftsidee, eine durchdachte Marketing-Strategie sowie eine detaillierte Ausarbeitung von Angeboten und Preisen. 

Alle Hintergründe zum Aufbau und Inhalt Ihres Businessplans finden Sie auf dem Existenzgründungsportal des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz).

Standort

Kassenpraxen sind hinsichtlich ihrer Standortwahl an die regionalen Kassensitze gebunden. Die Vergabe dieser Kassensitze erfolgt auf Basis  einer Bedarfsplanung auf Landesebene, um eine Über- oder auch Unterversorgung zu vermeiden. Kassenzulassungen sind demzufolge ortsgebunden und in ihrer Anzahl begrenzt. 

Privatpraxen hingegen können ihren Standort frei wählen. Da sich Privatpraxen jedoch an Selbstzahler und Privatversicherte richten, sollte sichergestellt werden, dass die entsprechende Nachfrage am gewünschten Ort vorhanden ist.

Praxisräume

Als Psychotherapeut sollten Sie bei der Gestaltung Ihrer Praxis bestimmte räumliche Anforderungen erfüllen, um eine adäquate Umgebung für die Behandlung Ihrer Patienten zu schaffen. Die Berufsordnung macht hierfür einige Vorgaben. So ist beim Abschluss eines Mietvertrags zunächst darauf zu achten, dass es sich bei den vermieteten Räumlichkeiten um Gewerberäume handelt. Wollen Sie hingegen Ihre Praxis in Ihren privaten Wohnraum integrieren, müssen Sie zwingend auf entsprechende Kennzeichnungen achten, um eine Verwechslung der Räume zu vermeiden. 

Die Praxisräume wählen Sie am besten danach aus, dass ausreichend Platz für Behandlungsräume, Toiletten, ein Wartezimmer, ein Büro und gegebenenfalls einen Aufenthaltsraum ist. Um die Schweigepflicht zu wahren, sollten die Zimmer außerdem nicht hellhörig sein. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, dass Ihre Praxis barrierefrei zugänglich ist und die Raumgestaltung eine angenehme Atmosphäre schafft, die professionell wirkt und Ihren Patienten erlaubt, sich wohlzufühlen. 

Psychotherapeutische Praxen sollten grundsätzlich über einen Internet- und Telefonanschluss sowie – je nach Mitarbeiterzahl – über einen oder mehrere Computer verfügen.

Um in Zukunft notwendige eHealth-Funktionen wie die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen zu können, sind Psychotherapie-Praxen darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, an die Telematikinfrastruktur angeschlossen zu sein – eine Nichteinhaltung wird sanktioniert. Für eine TI-Anbindung ist folgende Hardware-Ausstattung erforderlich:

  • Konnektor
  • Kartenterminal(s)
  • ggfs. mobile Kartenterminals
  • Praxisausweis (SMC-B)
  • Heilberufsausweis (eHBA)
  • VPN-Zugangsdienst 

Sie sind noch nicht an die TI angeschlossen oder möchten einen Konnektortausch durchführen? Dann informieren Sie sich hier über RED telematik, unseren kostengünstigen und unkomplizierten TI-Anschluss im Rechenzentrum:

Neben den passenden Räumlichkeiten und der richtigen Hardware kommt es bei der Grundausstattung einer psychotherapeutischen Praxis vor allem auf die Wahl einer geeigneten Praxissoftware an. Sie ist das digitale Herzstück der Praxis und somit ein elementarer Bestandteil einer gelungenen Praxisverwaltung.

In erster Linie dient die Software dazu, die Abrechnung durchzuführen und den Praxisalltag digital zu organisieren. So lassen sich beispielsweise Diagnosen und Therapieverläufe mithilfe eines Praxisverwaltungssystems dokumentieren. Üblicherweise sind auch zusätzliche Features wie ein Terminkalender in die Software integriert.

Tipp: Um die passende Praxisverwaltungssoftware zu finden, können Sie gerne an einem unserer kostenfreien Webinare teilnehmen. Hier stellen wir Ihnen unsere Softwarelösung RED medical vor und sprechen über die wichtigsten Funktionen für eine effiziente Praxisverwaltung. 

Zum Webinar anmelden

RED: Ihr Software-Partner bei der Praxisgründung

In Gesprächen mit Psychotherapeutinnen und -therapeuten haben wir immer wieder dieselben Klagen über ihre Praxis-IT vernommen:

  1. Meine Praxissoftware ist überdimensioniert, unübersichtlich und viel zu komplex.
  2. Ich stoße mit meinen IT-Problemen ständig auf taube Ohren bei meinem Anbieter.
  3. Ich habe keine Lust mehr, meine Zeit ständig mit technischen Fragen zu verschwenden.

Auf Basis dieser Beobachtungen haben wir eine völlig neue Praxissoftware speziell für Psychotherapeuten entwickelt, die sich dem herausforderndem Arbeitsalltag genau anpasst. 

Praxisgründung in der Psychotherapie: Das Bild zeigt einen Computerbildschirm, ein Smartphone und ein Tablet. Auf den Geräten sind jeweils unterschiedliche Anwendungen der RED medical Praxissoftware geöffnet.

Ihre Vorteile von RED medical im Überblick:

RED medical ist cloudbasiert. Das heißt konkret: Der Server befindet sich nicht in Ihrer Praxis, sondern in einem externen, zertifiziert sicheren Rechenzentrum. Von dort aus übernehmen unsere professionellen IT-Administratoren jegliche Wartungsarbeiten, Datensicherungen oder Updates. Die IT liegt also in den Händen von Experten – und Ihnen bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: die Arbeit mit Ihren Patienten. Außerdem müssen Sie sich keinen eigenen Server anschaffen, wodurch Sie viel Geld sparen.

Mit RED medical können Sie bedenkenlos patientenbezogene Daten dokumentieren und verwalten. Grund hierfür ist die vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aller Daten. Diese stellt sicher, dass unbefugte Dritte zu keiner Zeit Zugriff auf die im System gespeicherten, sensiblen Patientendaten haben – auch nicht die Mitarbeiter und Administratoren von RED – sondern wirklich nur die Praxis selbst. Dadurch arbeiten Sie garantiert DSGVO-konform und kommen Ihrer ärztlichen Schweigepflicht zu 100 % nach.

Komplexe, überdimensionierte Praxissoftware? Nein danke! RED medical ist klar strukturiert und verfügt über ein modernes Design sowie eine intuitive Benutzeroberfläche. Dadurch finden sich Psychotherapeuten im neuen System spielend leicht zurecht – und können endlich effizient arbeiten.

Unser kompetentes Support-Team zeichnet sich durch schnelle Reaktionszeiten und eine sehr hohe telefonische Erreichbarkeit aus. Wie auch immer Ihre Frage lautet – unser Kundenmanagement steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

  • Effiziente KV- und Privatabrechnung
  • Einfache Dokumentation
  • Modernes Bewilligungsmanagement
  • Vollintegrierte Videosprechstunde 
  • Intelligenter Terminkalender
  • … und vieles mehr.

Informieren Sie sich jetzt zu unserer zertifiziert sicheren und innovativen Praxissoftware:

Praxissoftware für die Psychotherapie: Grafische Darstellung eines Computers, einer Tastatur, eines Aktenordners und eines Notizbuchs. Auf dem Bildschirm des Computers ist das Gesicht einer Patientin sowie ein E-Mail-Symbol zu sehen, das eine neue Benachrichtigung anzeigt.

RED medical

Die webbasierte Praxissoftware erleichtert den Arbeitsalltag vieler Psychotherapeuten mit modernsten Technologien und zertifizierter Sicherheitsarchitektur.