Das Sitzungsprotokoll ist eines der zentralen Elemente einer jeden psychotherapeutischen Behandlung. Um den Therapieverlauf bestmöglich zu protokollieren, sind jedoch einige Faktoren zu beachten – allen voran die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Im nachfolgenden Artikel gehen wir deshalb näher auf die psychotherapeutische Dokumentationspflicht ein, beleuchten den Aufbau eines Verlaufsprotokolls und stellen Ihnen eine kostenlose PDF-Vorlage zum Download zur Verfügung, mit der Sie Ihre Sitzungen effizient und lückenlos dokumentieren können.

Vorlage für Ihr Sitzungsprotokoll
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Kostenloser PDF-Download

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Unser Muster können Sie ideal als Sitzungsprotokoll für Ihre psychotherapeutischen Behandlungen verwenden.
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Dokumentation in der Psychotherapie

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind verpflichtet, sämtliche Behandlungsmaßnahmen und -ergebnisse schriftlich festzuhalten. Doch was bedeutet das genau? Was sind die konkreten Ziele einer lückenlosen Dokumentation? Und welche Formen der Dokumentation gibt es überhaupt?

Diese Fragen klären wir in den folgenden Absätzen, ehe wir uns einem ganz zentralen Aspekt der Dokumentation widmen: dem Sitzungsprotokoll. In diesem Zuge stellen wir Ihnen auch eine kostenlose Protokollvorlage zur Verfügung, die Sie bequem herunterladen können.

Die gesetzliche Dokumentationspflicht

Die Dokumentationspflichten eines jeden Psychotherapeuten bzw. einer jeder Psychotherapeutin regelt die Musterberufsordnung (MBO) der Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK).

Dort steht unter § 9 Absatz 1: “Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung oder Beratung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen.”

Dieser recht allgemein gehaltene Satz wird unter Absatz 2 konkretisiert. Demnach müssen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten alle wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzeichnen, die im Zusammenhang mit einer aktuellen oder zukünftigen Behandlung stehen.

Hierzu zählen folgende Teilgebiete der Psychotherapie:

Anamnese
Diagnosen
Untersuchungen und Untersuchungsergebnisse
Befunde
Therapien und ihre Wirkungen
Eingriffe und ihre Wirkungen
Aufklärungen und Einwilligungen

Übrigens: Exakt diese psychotherapeutischen Behandlungsaspekte werden seit der Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 630f festgehalten.

Die Dokumentationspflicht ist somit nicht nur eine berufsrechtliche, sondern auch eine vertragsrechtliche Pflicht.

Eine Pflicht, die auch vorsieht, während der Behandlung erhaltene Informationen sicher aufzubewahren – und zwar für eine Dauer von zehn Jahren.

Wichtig: Für diesen Zeitraum hat der Patient gemäß BGB (§ 630, Absatz 1) einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Patientenakte. Das Eigentum an der Dokumentation liegt allerdings zu jeder Zeit beim Psychotherapeuten bzw. der Psychotherapeutin selbst.

Die Ziele der Dokumentation

Die Dokumentation psychotherapeutischer Behandlungen dient vor allem drei zentralen Aspekten. Diese beleuchten wir im folgenden Abschnitt.

In der Psychotherapie sind oftmals Details entscheidend, um das Störungsbild zu verstehen und korrekt zu behandeln. Eine Behandlung muss deshalb sorgfältig aufgezeichnet werden, damit sie der Therapeut sachgerecht durchführen kann – und das häufig über längere Zeit.

Außerdem ist es notwendig, dass sich nachbehandelnde Psychotherapeuten jederzeit über die erhobenen Befunde und die durchgeführten Therapien informieren können.

Die Dokumentation dient auch dem Schutz der Patienten. Deshalb muss jederzeit nachvollziehbar sein, ob der Patient fachlich korrekt (“lege artis”) behandelt wurde. Dafür ist es erforderlich, dass das Praxismaterial über den Patienten (sprich: alle Untersuchungen, Diagnosen und Therapiemaßnahmen) klar überprüfbar ist.

Rechenschaft besteht aber nicht nur gegenüber dem Patienten, sondern auch gegenüber der KBV bzw. der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Sollte es nämlich zu einem Prüfverfahren kommen, muss der Psychotherapeut darlegen können, dass alle Voraussetzungen seines Vergütungsanspruchs vorliegen – sonst kann eine Streichung der Honorarforderung folgen. Denn es gilt: Eine Gebührenordnungsposition (GOP) kann nur dann abgerechnet werden, wenn der beschriebene Leistungsinhalt der GOP auch vollständig erbracht wurde.

Im Grunde ist es ganz einfach: Wird eine Leistung nicht dokumentiert, wird vermutet, dass sie nicht erbracht wurde. Sollte ein Psychotherapeut also lückenhaft dokumentieren, kann ihm das im Falle eines zivilrechtlichen Haftungsprozesses negativ ausgelegt werden – denn die behandlungsrelevanten Aufzeichnungen fungieren in einer Rechtsstreitigkeit mit dem Patienten als wichtige Erkenntnisquelle.

Daher gilt: Nur eine vollständige Dokumentation führt vor Gericht zu Beweiserleichterungen zugunsten des Psychotherapeuten.

Das Foto zeigt eine Szene in einer psychotherapeutischen Praxis. Rechts ist eine Patientin zu sehen, die auf einer brauen Couch sitzt. Links im Bild befindet sich die Psychotherapeutin, die auf einem Stuhl sitzt und das Gespräch handschriftlich auf einem Protokollbogen dokumentiert.

Die Arten der Dokumentation

Psychotherapeutische Dokumentationen lassen sich in mehrere Arten unterteilen.

Einteilung nach Medium:

  • Schriftliche Dokumentation
  • Digitale Dokumentation

Generell gilt: Die Aufzeichnungen von psychotherapeutischen Behandlungen können sowohl in schriftlicher als auch elektronischer Form vorgenommen werden. Unabhängig vom Medium müssen sie aber stets datiert, jederzeit vorhaltbar und unabänderlich archiviert sein.

Insbesondere bei der digitalen Dokumentation ist deshalb der Einsatz einer revisionssicheren Software unbedingt notwendig.

Grund hierfür sind die eingangs erwähnten gesetzlichen Vorgaben (BGB, MBO) zur Dokumentationspflicht. Demnach sind “Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte […] nur dann zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind.”

Deshalb sollten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unbedingt ein Praxisverwaltungssystem nutzen, das technisch in der Lage ist, ursprüngliche Einträge versioniert zu speichern und nachträgliche Änderungen zu kennzeichnen. Nur dann ist eine Praxissoftware wirklich fälschungs- bzw. revisionssicher.

Praxissoftware für die Psychotherapie: Grafische Darstellung eines Computers, einer Tastatur, eines Aktenordners und eines Notizbuchs. Auf dem Bildschirm des Computers ist das Gesicht einer Patientin sowie ein E-Mail-Symbol zu sehen, das eine neue Benachrichtigung anzeigt.

RED medical

Die webbasierte und zertifiziert sichere Praxissoftware erleichtert den Arbeitsalltag vieler Psychotherapeuten mit modernsten Dokumentationshilfen.

Einteilung nach Therapie-Zeitpunkt:

  • Basisdokumentation
  • Abschlussdokumentation
  • Verlaufsdokumentation

Die Basisdokumentation findet zu Beginn der Therapie statt und erhebt unter anderem personenbezogene Daten, aktuelle Sozialdaten sowie biografische Daten im Rahmen der Anamnese. Auch frühere diagnostische Befunde, die Diagnose, die Indikation und die Therapieprognose gehören zur Basisdokumentation.

Die Abschlussdokumentation findet am Ende der Behandlung statt, sprich: wenn alle Psychotherapiesitzungen absolviert sind. Sie umfasst Aufzeichnungen wie den Abschlussbericht, den Bilanzbericht und die Psychotherapie-Auswertung.

Die Verlaufsdokumentation findet während der Behandlung statt und wird üblicherweise im Rahmen eines Sitzungsprotokolls (auch Verlaufsprotokoll genannt) erstellt. Wie solche Sitzungsprotokolle aufgebaut sind, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

Sitzungsprotokoll-PDF
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Das Sitzungsprotokoll in der Psychotherapie

Beim Dokumentieren des Therapieverlaufs ist ein gut strukturiertes, detailliertes und dennoch übersichtliches Protokoll unabdingbar. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie psychotherapeutische Sitzungsprotokolle aufgebaut sein sollten und stellen Ihnen eine kostenlose PDF-Vorlage zum Download für Ihre Praxismaterial-Sammlung zur Verfügung.

Aufbau eines Sitzungsprotokolls

Beim Sitzungs- bzw. Verlaufsprotokoll geht es in allererster Linie um die Frage, welche Notizen ein Psychotherapeut braucht, um den Therapieverlauf eines Patienten bestmöglich nachvollziehen zu können. Es handelt sich also um eine sehr individuelle Angelegenheit – dementsprechend gibt es im Gegensatz zu vielen anderen Psychotherapie-Formularen bei Sitzungsprotokollen keinen gesetzlich vorgegebenen Aufbau.

Theoretisch ist es sogar möglich, keine Protokollvorlage zu verwenden. Dann müssten die zum Teil sehr komplexen Inhalte allerdings in freier Form niedergeschrieben werden – was sich bei der Fülle an Informationen oftmals schwierig gestaltet und wenig Struktur zulässt.

Es empfiehlt sich daher dringend, ein vorgefertigtes Muster für Ihre Sitzungsprotokolle zu verwenden.

Folgende Aspekte sollten im Protokollbogen dokumentiert werden:

  • Angewandte Therapietechniken und Methoden
  • Besondere Vorkommnisse (Krisen)
  • Veränderungen im Setting und den Zielen
  • Therapeutische Veränderungen und Effekte
  • Probleme, Irregularitäten und Schwierigkeiten im Verlauf

Kostenlose Vorlage eines Sitzungsprotokolls

Sie benötigen eine Protokollvorlage, die Ihnen das Dokumentieren einer psychotherapeutischen Behandlung erleichtert? Dann stellen wir Ihnen gerne unser kostenloses PDF-Muster zum Download zur Verfügung. Sie können das Protokoll jederzeit herunterladen und in Ihren Arbeitsalltag integrieren.

Die RED Protokollvorlage dient Ihnen als fachlicher Leitfaden für die Dokumentation der einzelnen Psychotherapiesitzungen. Enthalten sind darin unter anderem folgende Punkte:

Formalien:

  • Name
  • Datum
  • Sitzung

Psychischer Befund:

  • Erscheinungsbild, Mimik, Motorik, Orientierung, Wahrnehmung, Konzentration, Denken, Verhalten, Kontakt

Rückblick auf vergangene Psychotherapiesitzungen:

  • Nachwirkungen
  • Erwartungen
  • Hausaufgaben

Themen der Sitzung:

  • Methoden und deren Ziele
  • Besondere Vorkommnisse/Sitzungsverlauf
  • Anamnese, Exploration, Beziehungsaufbau, Psychoedukation
  • Interventionen
  • Klären handlungsleitender Motive

Befinden der Person:

  • Werteskala
  • Verdacht auf Eigen- oder Fremdgefährdung

Weitere Informationen für das Verlaufsprotokoll:

  • Anamnestisch relevante neue Informationen
  • Ideen, Planung der nächsten Sitzung
Sitzungsprotokoll-PDF
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Optimal dokumentieren – mit RED medical

Mehr Zeit für die eigentliche Therapie: Unter diesem Leitmotiv wurde RED medical speziell für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entwickelt!

Deshalb verfügt unsere Praxissoftware über zahlreiche Dokumentationshilfen, die Ihnen den Berufsalltag so einfach wie möglich machen – von einer modernen Sprach- und Stifteingabe über vordefinierte Textbausteine und zeitsparende Leistungsketten bis hin zu automatisch hinterlegten PTV-Formularen.

Und: Mit der Liste “Laufende Psychotherapien” haben Sie jederzeit einen Überblick, welche Patienten eine aktuell gültige Bewilligung für Psychotherapiesitzungen besitzen. Dadurch können Sie noch schneller zur Dokumentation der individuellen Behandlung übergehen.

Ob Laptop, Tablet, Smartphone oder PC: Die eigens für Psychotherapeuten konzipierte Praxissoftware RED medical ist auf allen Endgeräten nutzbar.

Neben den zahlreichen Dokumentations- und Protokollierungsfunktionen bietet RED medical aber noch viele weitere Features. Die wichtigsten Vorteile haben wir Ihnen hier zusammengefasst:

RED medical ist cloudbasiert. Das heißt konkret: Der Server befindet sich nicht in Ihrer Praxis, sondern in einem externen, zertifiziert sicheren Rechenzentrum. Von dort aus übernehmen unsere professionellen IT-Administratoren jegliche Wartungsarbeiten, Datensicherungen oder Updates. Die IT liegt also in den Händen von Experten – und Ihnen bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: die Arbeit mit Ihren Patienten. Außerdem müssen Sie sich keinen eigenen Server anschaffen, wodurch Sie viel Geld sparen.

Mit RED medical können Sie bedenkenlos patientenbezogene Daten dokumentieren und verwalten. Grund hierfür ist die vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aller Daten. Diese stellt sicher, dass unbefugte Dritte zu keiner Zeit Zugriff auf die im System gespeicherten, sensiblen Patientendaten haben – auch nicht die Mitarbeiter und Administratoren von RED – sondern wirklich nur die Praxis selbst. Dadurch arbeiten Sie garantiert DSGVO-konform und kommen Ihrer ärztlichen Schweigepflicht zu 100 % nach.

Komplexe, überdimensionierte Praxissoftware? Nein danke! RED medical ist klar strukturiert und verfügt über ein modernes Design sowie eine intuitive Benutzeroberfläche. Dadurch finden sich Psychotherapeuten im neuen System spielend leicht zurecht – und können endlich effizient arbeiten.

Unser kompetentes Support-Team zeichnet sich durch schnelle Reaktionszeiten und eine sehr hohe telefonische Erreichbarkeit aus. Wie auch immer Ihre Frage lautet – unser Kundenmanagement steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

  • Effiziente KV- und Privatabrechnung
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Hinweis: RED haftet nicht für die bereitgestellten Inhalte und deren Vollständigkeit. Die Nutzung des Protokolls erfolgt auf eigene Verantwortung.