Die KV-Abrechnung ist weit mehr als ein lästiger Pflichttermin am Quartalsende – für die meisten niedergelassenen Psychotherapeuten ist sie die zentrale Einnahmequelle ihres Kassensitzes. Dementsprechend hoch ist auch der Druck in vielen Praxen, keine formellen und inhaltlichen Fehler zu begehen, um beispielsweise Honorarkürzungen durch die KV zu vermeiden.

In diesem Blogartikel ordnen wir zunächst die wichtigsten Begrifflichkeiten rund um das Thema KV-Abrechnung ein, beantworten häufig gestellte Fragen von Psychotherapeuten und geben Ihnen anschließend praktische Tipps für Ihren Praxisalltag. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie sich mit einer modernen Praxissoftware bei der KV-Abrechnung spürbar entlasten können – und Ihr Honorar maximieren.

Lust auf weitere Fachartikel?

Lust auf weitere Fachartikel?

Erhalten Sie ausgewählte Fachbeiträge, Tipps und Hintergrundwissen speziell für Psychotherapeuten! Tragen Sie sich hier für unsere Quartals-E-Mail ein:

Erhalten Sie ausgewählte Fachbeiträge, Tipps und Hintergrundwissen speziell für Psychotherapeuten! Tragen Sie sich hier für unsere Quartals-E-Mail ein:

Ihre konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Letzter Schritt: Überprüfen Sie Ihr E-Mail-Postfach, um die Anmeldung abzuschließen.
Im Rahmen des RED Quartal-Newsletters erhalten Psychotherapeuten ausgewählte Fachbeiträge, Tipps und Hintergrundwissen für ihren Praxisalltag.

Zentrale Begrifflichkeiten

Die KV-Abrechnung ist ein Prozess, bei dem Psychotherapeuten ihre erbrachten Leistungen für gesetzlich versicherte Patienten quartalsweise mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen.

Viele Fragen zur KV-Abrechnung lassen sich leichter beantworten, wenn die grundlegenden Begriffe bekannt sind. Die nachstehenden Definitionen fassen die wichtigsten Begrifflichkeiten kompakt zusammen – und bilden damit die Grundlage für die vertiefenden Inhalte im weiteren Verlauf des Artikels.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen organisieren die Sicherstellung der ambulanten Versorgung und verhandeln Arzneimittelbudgets und Versorgungsverträge mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.

Darüber hinaus nehmen sie die Quartalsabrechnungen der niedergelassenen Psychotherapeuten und Ärzte entgegen, prüfen sie und verteilen das zur Verfügung stehende Honorar.

Der EBM ist die verbindliche Abrechnungsgrundlage für Vertragspsychotherapeuten. Er enthält alle ambulanten Leistungen, die gegenüber der jeweiligen KV abgerechnet werden dürfen.

Jede Leistung ist im EBM mit einer Punktzahl bewertet; diese Punktzahl drückt aus, wie viel die Leistung im Verhältnis zu anderen Leistungen „wert“ ist.

Der Orientierungswert ist der bundeseinheitliche Preis je EBM-Punkt. Er wird in Cent angegeben und jährlich vom Bewertungsausschuss – bestehend aus Vertreten von KBV und GKV-Spitzenverband – neu angepasst.

Die Höhe des Orientierungswertes wirkt sich direkt auf die Vergütung aller psychotherapeutischen Leistungen aus.

Die Sammelerklärung (oft auch Abrechnungserklärung genannt) ist die formale Erklärung, die eine psychotherapeutische Praxis zusammen mit der Quartalsabrechnung bei der zuständigen KV einreicht.

Darin bestätigt die Praxis, dass die übermittelten Leistungsdaten vollständig und nach den geltenden Regelungen erstellt wurden.

Vertragspsychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen der KV-Abrechnung auch die maßgeblichen Diagnosen für jede Behandlung mitzusenden. Jede Behandlungsdiagnose muss dabei so genau wie möglich gestellt werden.

Die notwendige Diagnose-Kodierung erfolgt dabei nach der ICD-10-GM (“International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, 10th revision, German Modification”). Moderne Praxisverwaltungssysteme bieten Psychotherapeuten selbstverständlich Unterstützung bei der Kodierung ihrer Diagnosen an (z. B. über eine integrierte ICD-Suchfunktion).

Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind gesetzlich verpflichtet, die Plausibilität der Quartalsabrechnungen zu prüfen.

Unter anderem wird anhand von Tages- und Quartalszeitprofilen untersucht, ob die abgerechneten Leistungen vollständig und bestimmungsgemäß erbracht worden sein können. Auffälligkeiten können zu weiteren Prüfungen (und im schlimmsten Fall zu Honorarkürzungen) führen.

Als Regress werden Rückforderungen der KV bezeichnet, wenn Leistungen falsch oder in unzulässiger Weise abgerechnet wurden. Grundlage können z. B. die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung oder andere Abrechnungsprüfungen sein.

Die Praxissoftware (auch Praxisverwaltungssystem, kurz: PVS, genannt) ist das digitale Herzstück einer Praxis. Sie unterstützt Psychotherapeuten unter anderem bei der Dokumentation, der Terminplanung und der Abrechnung.

Eine KBV-zertifizierte Praxissoftware kann beispielsweise die Quartalsabrechnung automatisch aus den erfassten Leistungen, Diagnosen und Zeitangaben generieren und verschlüsselt an die KV übermitteln.

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein sicheres Netzwerk innerhalb des deutschen Gesundheitswesens, das den digitalen Austausch von medizinischen Informationen zwischen Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und anderen Leistungserbringern ermöglicht.

Über die TI werden u. a. auch Abrechnungsdaten an die KVen übertragen. Technisch erfolgt der Zugang über einen Konnektor, der bei modernen TI-as-a-Service-Lösungen nicht mehr in der Praxis, sondern in einem sicheren Rechenzentrum steht.

Die W-Fragen zur KV-Abrechnung in der Psychotherapie

Ausgehend von den oben genannten Begriffen lässt sich nun konkret analysieren, wie die KV-Abrechnung tatsächlich abläuft. Im nächsten Abschnitt werfen wir daher einen Blick auf die beteiligten Akteure, beleuchten die wichtigsten psychotherapeutischen Leistungsziffern – und zeigen Ihnen, wie eine KV-Abrechnung idealerweise abläuft.

Vertragspsychotherapeuten (sprich: niedergelassene Psychotherapeuten mit Kassensitz) rechnen ihre Leistungen immer direkt mit der zuständigen KV ab. Die Verantwortung für inhaltliche und formale Richtigkeit liegt dabei immer bei der Praxis bzw. dem Psychotherapeuten selbst – auch wenn gewisse technische Aufgaben (wie z. B. die Vorab-Prüfung der Leistungen oder die Verschlüsselung der Abrechnungsdatei) vom Praxissoftware-Hersteller übernommen wurden.

Abgerechnet werden alle vertragspsychotherapeutischen Leistungen, die im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) enthalten sind. Jede dieser Leistungen ist durch eine Ziffer – auch Gebührenordnungsposition (GOP) genannt – abgebildet. 

Wie hoch eine GOP vergütet wird, hängt von ihrem Punktwert (sprich: ihrer Wichtigkeit) und dem aktuell geltenden Orientierungswert ab. Multipliziert man beide Werte, ergibt sich der Preis einer Leistung in Euro.

Hinweis: Die Gebührenordnungspositionen (GOP) sind nicht zu verwechseln mit der Gebühren-Ordnung für Psychotherapeuten (GOP), die für die Abrechnung von Privatpatienten relevant ist.

Die Abrechnungsdaten werden in der Praxissoftware erzeugt, geprüft, in einer Abrechnungsdatei zusammengefasst und dann verschlüsselt über den Kommunikationsdienst KIM an die zuständige KV übertragen. Diesen Vorgang nennt man auch 1-Click-Abrechnung. Der manuelle Übertragungsweg via KV-Connect wurde zum 20. Oktober 2025 abgeschafft.

Hinweis: Um die Abrechnung via KIM an die zuständige KV zu übertragen, benötigen Psychotherapeuten einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur.

Die KV-Abrechnung ist grundsätzlich immer quartalsbezogen. Die konkreten Fristen legen die einzelnen KVen fest; häufig muss die Abrechnung wenige Wochen nach Quartalsende eingereicht werden.

Hinweis: Eine verspätete Abgabe kann zu Honorarabzügen führen oder dazu, dass Vergütungsansprüche verfallen.

In der Praxis hat sich ein vierstufiger Ablauf etabliert:

  1. Leistungserbringung und Dokumentation
    Psychotherapeuten dokumentieren zeitnah ihre Sitzungen mit gesetzlich versicherten Patienten, tragen Diagnose(n) in das Patientenprofil ein und verknüpfen diese mit den passenden EBM-Ziffern.
  2. Abrechnungsstart inkl. interner Prüfung
    Die Praxissoftware identifiziert die relevanten Daten für den Abrechnungslauf, überprüft formale Punkte (z. B. fehlende Ziffern, unplausible Zeitvolumina, doppelte Einträge) und bereitet eine Abrechnungsdatei vor.
  3. Übermittlung an die KV
    Sofern keine Fehler vorhanden sind, wird die Abrechnungsdatei verschlüsselt und per 1-Click-Abrechnung über KIM an die zuständige KV übertragen.
  4. Prüfung, Honorarbescheid und Auszahlung
    Sobald die KV die Abrechnungsdatei erhält, versendet sie eine Empfangsbestätigung in das KIM-Postfach des Psychotherapeuten. Bestehen nach der Plausibilitätsprüfung keine Rückfragen, wird das Honorar in voller Höhe überwiesen.
Praxissoftware für die Psychotherapie: Grafische Darstellung eines Computers, einer Tastatur, eines Aktenordners und eines Notizbuchs. Auf dem Bildschirm des Computers ist das Gesicht einer Patientin sowie ein E-Mail-Symbol zu sehen, das eine neue Benachrichtigung anzeigt.

RED medical unterstützt Sie!

Mit unserer Praxissoftware erledigen Sie Ihre KV-Abrechnung ganz unkompliziert und vermeiden Regresse. Sie sparen also nicht nur wertvolle Zeit – sondern maximieren auch Ihr Honorar!

Häufige Fragen von Psychotherapeuten zur KV-Abrechnung

Selbst bei Praxen mit eingespielten Abläufen treten rund um die KV-Abrechnung regelmäßig Unklarheiten auf. Die folgende FAQ-Sektion geht auf typische Fragestellungen ein und gibt kompakte Antworten auf die unterschiedlichsten Punkte – von konkreten EBM-Ziffern über Honorarauszahlungen bis hin zu nachträglichen Änderungen an den Abrechnungsdaten.

Im Praxisalltag sind insbesondere folgende Gebührenordnungspositionen relevant:

Bereich Leistung GOP-Ziffer Bewertung (Punkte)*
Einzeltherapie Probatorische Sitzung 35150 709 Punkte
Einzeltherapie Psychotherapeutische Sprechstunde 35151 472 Punkte
Einzeltherapie Psychotherapeutische Akutbehandlung 35152 472 Punkte
Richtlinien-PT (Einzel) Tiefenpsychologisch fundierte PT (KZT 1 / KZT 2 / LZT) 35401, 35402, 35405 941 Punkte je 50 Min.
Richtlinien-PT (Einzel) Analytische PT (KZT 1 / KZT 2 / LZT) 35411, 35412, 35415 941 Punkte je 50 Min.
Richtlinien-PT (Einzel) Verhaltenstherapie  (KZT 1 / KZT 2 / LZT) 35421, 35422, 35425 941 Punkte je 50 Min.
Richtlinien-PT (Einzel) Systemische Therapie (KZT 1 / KZT 2 / LZT) 35431, 35432, 35435 941 Punkte je 50 Min.
Gruppentherapie Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung 35173–35179 abhängig von Teilnehmerzahl
Gruppentherapie Probatorische Sitzung in der Gruppe 35163–35169 abhängig von Teilnehmerzahl
Gruppentherapie TP in der Gruppe
(KZT / LZT)
35503–35509, 35513–35519 abhängig von Teilnehmerzahl
Gruppentherapie AP in der Gruppe (KZT / LZT) 35523–35529, 35533–35539 abhängig von Teilnehmerzahl
Gruppentherapie VT in der Gruppe (KZT / LZT) 35543–35549, 35553–35559 abhängig von Teilnehmerzahl
Gruppentherapie ST in der Gruppe (KZT / LZT) 35703–35709, 35713–35719 abhängig von Teilnehmerzahl
Testverfahren Standardisierte Testverfahren 35600 34 Punkte
Testverfahren Psychometrische Testverfahren 35601 39 Punkte
Testverfahren Projektive Verfahren 35602 56 Punkte
Zusatzleistungen Biographische Anamnese 35140 707 Punkte
Zusatzleistungen Vertiefte Exploration 35141 257 Punkte
Zusatzleistungen Hypnose 35120 205 Punkte
Gutachten Bericht an Gutachter (Kurzzeittherapie) 35130 296 Punkte
Gutachten Bericht an Gutachter (Langzeittherapie) 35131 591 Punkte

*Stand November 2025.

Eine vollständige Übersicht aller Leistungen und Leistungsziffern finden Sie im Online-EBM der KBV. 

Hinweis: Eine moderne Praxissoftware bietet in der Regel ein integriertes Verzeichnis aller EBM-Leistungen an und unterstützt Sie dabei, die passenden Ziffern zu finden.

Die Abgabefristen variieren je nach KV. Typischerweise gilt:

  • Sie müssen die Abrechnung innerhalb weniger Wochen nach Quartalsende einreichen.
  • Die KVen legen ein klares Zeitfenster für die Abgabe der Abrechnungsdatei fest. 
  • Bei der Deadline handelt es sich nahezu immer um ein Datum in der ersten Monatshälfte des Folgequartals.
  • Eine Verlängerung der Abgabefrist ist nur im begründeten Einzelfall und nach einem schriftlichen Antrag vor Ende der Abgabefrist möglich.
  • Eine verspätete Abgabe kann zu Honorarabzügen führen bzw. Vergütungsansprüche entfallen lassen.

Tipp: Tragen Sie die Frist in Ihren Kalender ein und planen Sie so, dass die Abrechnung einige Tage zuvor fertig ist – dann bleibt genügend Zeit für etwaige Korrekturen.

Die Honorarzahlung erfolgt in der Regel zweistufig:

Monatliche Abschlagszahlungen
Viele KVen zahlen während des laufenden Quartals monatliche Abschläge auf das erwartete Quartalshonorar aus.

Restzahlung nach Abschluss der Abrechnung
Nach Prüfung der Quartalsabrechnung und Erstellung des Honorarbescheids erfolgt eine Restzahlung, häufig einige Monate nach Quartalsende.

Tipp: Die konkreten Termine sind von KV zu KV unterschiedlich und werden auf den jeweiligen Webseiten veröffentlicht.

In der Praxis gibt es zahlreiche Fehlerquellen, die am Ende zu Honorarkürzungen oder sogar Regressforderungen führen können. Häufig fehlt einer abgerechneten Leistung die zugehörige Diagnose oder es ist überhaupt keine Diagnose im Patientenprofil hinterlegt.

Ebenfalls problematisch sind Ziffern, die mehrfach im selben Behandlungsfall abgerechnet werden, oder Leistungen, bei denen verpflichtende Zusatzangaben fehlen – etwa die Uhrzeit bei bestimmten Ziffern. 

Hinzu kommen sogenannte Ausschlussziffern, die unter keinen Umständen gemeinsam abrechenbar sind – und es dennoch häufig werden. Auch organisatorische Punkte spielen eine Rolle: So können beispielsweise auch unplausible Zeitprofile zu Beanstandungen führen.

Tipp: Nutzen Sie eine Praxissoftware, die eine konsequente Abschlusskontrolle vor dem Versand der Quartalsabrechnung durchführt und vor unzulässigen Kombinationen warnt.

Ja, mit einer webbasierten Praxissoftware ist das grundsätzlich problemlos möglich. Bei einer solchen Lösung ist kein eigener Server in der Praxis erforderlich – der Zugriff auf die Abrechnungsdaten erfolgt einfach über einen sicheren Internet-Zugang. 

Sowohl die Abrechnung als auch die Dokumentation lassen sich dadurch ortsunabhängig erledigen. Alles, was Sie dafür brauchen, ist ein Computer (oder Laptop) und eine stabile Internetverbindung.

Tipp: Entscheidend ist, dass die webbasierte Praxissoftware höchsten Datenschutz gewährleistet, zum Beispiel durch eine konsequente Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Hier kommt es darauf an, zu welchem Zeitpunkt Sie eine Unstimmigkeit bemerken:

Vor der endgültigen Übermittlung an die KV
Solange die Abrechnung noch nicht an die KV geschickt wurde, können Sie Einträge in der Praxissoftware problemlos korrigieren und anschließend eine neue Abrechnungsdatei erzeugen.

Nach Übermittlung, aber vor Ablauf der Frist
Wenn Sie nach der Übermittlung Ihrer Abrechnung feststellen, dass Korrekturen oder Berichtigungen notwendig sind, können Sie einen entsprechenden Korrekturantrag an Ihre KV schicken. Geht dieser innerhalb eines Monats nach dem offiziellen Abgabetermin ein, können die Änderungswünsche noch in der laufenden Abrechnung berücksichtigt werden.

Nach Ablauf der Abgabefrist
Ob und in welchem Umfang nachträgliche Änderungen möglich sind, hängt von der jeweiligen KV ab. Bei einigen KVen gilt: Sobald Sie Ihren Honorarbescheid erhalten haben, ist eine nachträgliche Korrektur grundsätzlich nicht mehr zulässig.

Andere KVen sehen hingegen Ausnahmen vor. In besonderen Fällen erlauben sie eine Berichtigung auch nach Ablauf der Frist. Das gilt zum Beispiel, wenn die eingereichte Abrechnung erkennbar unzutreffend war und eine Korrektur erforderlich ist, um einen unverhältnismäßigen Eingriff in Ihren Vergütungsanspruch zu vermeiden.

Je früher Fehler auffallen, desto einfacher lassen sie sich beheben. Bei größeren Fehlern ist es daher in jedem Fall sinnvoll, das konkrete Vorgehen mit Ihrer KV abzustimmen.

Der EBM wird insbesondere im Bereich Psychotherapie regelmäßig angepasst. Um immer auf dem aktuellen Stand zu sein, sollten Sie … 

… den Online-EBM nutzen.
Die KBV stellt den aktuellen EBM online mit Suchfunktion, Fachgruppenfilter und Quartalsvergleich zur Verfügung. 

… den Newsletter Ihrer KV abonnieren.
Viele KVen informieren in Rundschreiben, Praxis-News oder E-Mail-Newslettern gezielt über EBM-Änderungen für Psychotherapeuten.

Tipp: Eine moderne Praxissoftware spielt EBM-Updates im Hintergrund ein, sodass neue oder geänderte Ziffern in den Abrechnungsmodulen jederzeit verfügbar sind.

Im Fall eines PVS-Wechsels sollten Sie frühzeitig klären, welche Daten aus dem Altsystem übernommen werden können – das gilt insbesondere für dokumentierte Diagnosen und Leistungen.

Zudem sollten Sie genügend Zeit für den Umstieg einplanen und erst nach dem Abrechnungsstichtag das System wechseln. Eine kurze Übergangsphase, in der das neue System parallel getestet wird, reduziert den Stress erfahrungsgemäß deutlich.

Tipp: Besonders reibungslos läuft Ihre KV-Abrechnung, wenn Praxissoftware und TI-Anbindung aus einer Hand kommen – und Sie einen klaren Ansprechpartner haben. 

Ja, einige einfache Routinen können Ihre KV-Abrechnung spürbar stressfreier machen. 

Dokumentation zeitnah erledigen
Je schneller eine erbrachte Leistung dokumentiert wird, desto weniger Lücken und Fehler entstehen. Nehmen Sie sich also regelmäßig ein paar Minuten Zeit, um zu prüfen, welche Tätigkeiten abrechnungsfähig waren und schon erfasst sind.

Auswertungen ansehen
Schauen Sie sich mindestens einmal pro Quartal Auswertungen zu Fallzahlen, Zeitprofilen und Leistungspositionen in Ihrer Praxissoftware an – so erkennen Sie frühzeitig Auffälligkeiten und können diese ggfs. ausbessern. 

Kalender pflegen
Tragen Sie Abgabe-, Berichtigungs- und Widerspruchsfristen in einen eigenen Kalender ein, um stets den Überblick über alle wichtigen Daten zu haben und keine Deadline zu verpassen.

KV-Abrechnungsberatung nutzen
Erkundigen Sie sich bei speziellen Fragen direkt bei Ihrer KV. Viele KVen bieten Telefonsprechstunden oder Webinare speziell zum Thema KV-Abrechnung an.

Tipp: Eine intuitive Praxissoftware kann Sie bei vielen dieser Schritte unterstützen – etwa durch eine klare Kalenderübersicht und automatische Leistungsprüfungen.

Wie Sie Ihre KV-Abrechnung effizient durchführen

Die KV-Abrechnung gehört für viele Psychotherapeuten zu den anspruchsvollsten und stressigsten Aufgaben im Praxisalltag. Das liegt vor allem an zwei Faktoren:

  • Die Zeit ist knapp.
  • Der Druck, keine Fehler zu machen, ist groß – schließlich wollen Sie Honorarkürzungen oder Regresse um jeden Preis vermeiden.

Umso wichtiger ist es, dass Sie über eine Praxissoftware verfügen, die Ihnen bei der Abrechnung nicht im Weg steht und Dinge unnötig verkompliziert.

Mit RED medical haben wir daher eine Psychotherapie-Software entwickelt, die Sie während des gesamten Abrechnungsprozesses, und darüber hinaus, spürbar entlastet.

Ob Laptop, Tablet, Smartphone oder PC: Die eigens für Psychotherapeuten konzipierte Praxissoftware RED medical ist auf allen Endgeräten nutzbar.

Ihre Vorteile bei der KV-Abrechnung mit RED medical

Mit RED medical legen Sie die Grundlage für eine korrekte KV-Abrechnung bereits bei der Patientenaufnahme: Abrechnungsrelevante Daten werden gleich zu Beginn automatisch abgefragt, sodass unvollständige Stammdaten gar nicht erst entstehen.

Während der Dokumentation unterstützt Sie unsere Praxissoftware zudem bei der Diagnose- und Leistungserfassung, indem sie Ihnen passende EBM-Ziffern vorschlägt und unzulässige Ziffer-Kombinationen frühzeitig als solche kennzeichnet.

Auch im eigentlichen Abrechnungsprozess weist RED medical mit klar verständlichen Hinweisen auf fehlerhafte oder fehlende Angaben hin, sodass Sie Unstimmigkeiten sofort erkennen und korrigieren können, bevor die Abrechnung an die KV übermittelt wird.

Der gesamte Prozess der KV-Abrechnung ist in RED medical intuitiv und klar strukturiert. Von der ersten Diagnose- und Leistungserfassung bis hin zur fertigen Abrechnungsdatei greifen alle Schritte nahtlos ineinander, sodass Sie Ihre KV-Abrechnung mit wenigen Klicks abschließen.

Statt sich durch komplizierte Benutzeroberflächen zu wühlen, können Sie den Großteil Ihrer Zeit dort einsetzen, wo sie am wichtigsten ist: bei Ihren Patienten.

Im Anschluss an den Abrechnungslauf stehen Ihnen außerdem aussagekräftige Statistiken zur Verfügung – etwa Zeitprofile und Übersichten über alle abgerechneten Leistungen. Diese Auswertungen liefern wertvolle Rückschlüsse und helfen Ihnen dabei, Ihre zukünftigen Praxisabläufe weiter zu optimieren.

Mit RED medical sinkt Ihr Risiko, abrechnungsfähige Leistungen zu „verschenken“.

Das integrierte EBM-Verzeichnis unterstützt Sie dabei, schnell die passende GOP zu finden und konsequent zu nutzen – auch bei kleineren Zusatzleistungen. So stellen Sie sicher, dass alle Leistungen, die Sie im Praxisalltag tatsächlich erbracht haben, vollständig und korrekt in der KV-Abrechnung abgebildet werden.

RED medical – mehr als nur Abrechnung

Neben den oben genannten Vorteilen bei der Dokumentenverwaltung profitieren Sie mit unserer Praxissoftware RED medical auch von folgenden Aspekten:

  • Optimale Protokollierung Ihrer Behandlungen
    • Vorgefertigte Textbausteine
    • Integrierte Spracherkennung
    • Dokumentation via Tablet & Stift
    • Einfügbare Bilder & Dokumente
  • Leicht verständliche Patientenakte
    • Übersichtliche Struktur
    • Klares Farbleitsystem
    • Protokolle, Notizen, Formulare & Diagnosen auf einen Blick
    • Einfügbare Bilder & Dokumente
  • Intelligente Diagnose- & Leistungserfassung
    • Unterstützung bei Diagnose-Kodierung
    • Effizientes Arbeiten dank Dauerdiagnosen
    • Leistungsziffer-Ketten, um zeitintensive Einzel-Eingaben zu vermeiden
  • Intelligenter Terminkalender (inkl. Serientermin-Funktion)
  • Automatische Verknüpfung zwischen Kalender und Patientenakte
  • Integrierte Warteliste
  • Übersicht „Laufende Psychotherapie“ (Patient, Geburtsdatum, Bewilligung, Status, Einheiten)
  • Reports, Leistungsberichte und Statistiken
  • Marktführende Videosprechstunde RED connect in RED medical integriert
  • Kein separates Video-Tool notwendig (großes Sparpotenzial)
  • Videotermine direkt mit der Patientenakte und dem Terminkalender verknüpft
  • RED als zentraler Ansprechpartner für Praxisverwaltung und Videotherapie
  • Vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aller Patientendaten
  • Automatische Datensicherungen
  • Revisionssichere Praxisverwaltung
  • Daten werden in deutschem Rechenzentrum gespeichert
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Fachlich geschulte Mitarbeiter
  • Kommunikation auf Augenhöhe
  • Schnelle Reaktionszeiten
  • Sehr hohe Erreichbarkeit (auch samstags)
  • Hohe Kundenzufriedenheit
  • Online-Hilfe & Notfall-Kontaktformular
  • Alle notwendigen eHealth-Funktionen integriert
  • ePA, KIM, VSDM – alles direkt nutzbar
  • Die KV zahlt Ihre TI-Erstattung in voller Höhe aus
  • Keine Kürzung der Pauschale zu befürchten
  • Niedrige monatliche Gebühren
  • Sie benötigen keinen teuren Server
  • Keine kostspieligen Vor-Ort-Technikereinsätze mehr
  • Im Preis inklusive: Updates, Wartungen, Datensicherungen & 24/7-Monitoring
  • Keine Mindestvertragslaufzeit und kurze Kündigungsfrist
Annika Götz ist Vertriebsleiterin bei RED und berät Psychotherapeuten zur RED medical Praxissoftware.

Entdecken Sie RED medical

Ob Praxisverwaltung, Dokumentation, Abrechnung oder Videotherapie: RED medical erleichtert den Arbeitsalltag vieler Psychotherapeuten. Buchen Sie noch heute einen Termin und lernen Sie unsere Praxissoftware in einer kostenlosen, unverbindlichen Demo kennen.

Annika Götz ist Vertriebsleiterin bei RED und berät Psychotherapeuten zur RED medical Praxissoftware.

Entdecken Sie RED medical

Ob Praxisverwaltung, Dokumentation, Abrechnung oder Videotherapie: RED medical erleichtert den Arbeitsalltag vieler Psychotherapeuten. Buchen Sie noch heute einen Termin und lernen Sie unsere Praxissoftware in einer kostenlosen, unverbindlichen Demo kennen.

Annika Götz ist Vertriebsleiterin bei RED und berät Psychotherapeuten zur RED medical Praxissoftware.

Entdecken Sie RED medical

Ob Praxisverwaltung, Dokumentation, Abrechnung oder Videotherapie: RED medical erleichtert den Arbeitsalltag vieler Psychotherapeuten. Buchen Sie noch heute einen Termin und lernen Sie unsere Praxissoftware in einer kostenlosen, unverbindlichen Demo kennen.