Inhalts­­ver­­zeichnis

Inhaltsverzeichnis

Die Dokumentation ist ein fester Bestandteil psychotherapeutischer Arbeit – aber auch ein Thema, das oft Unsicherheit erzeugt. Das gilt insbesondere für die Abschlussdokumentation, in deren Rahmen Psychotherapeuten Bilanz ziehen und den Therapieverlauf bewerten können. Viele fragen sich: Ist eine solche Bilanzbericht überhaupt verpflichtend? Was ist der Unterschied zu einem Bilanz-Fragebogen? Und wie lässt sich die Abschlussdokumentation sinnvoll in den Praxisalltag integrieren, ohne dass der Aufwand überhandnimmt?

Diese und weitere Punkte beantworten wir im folgenden Artikel. Hierfür beleuchten wir zuerst die psychotherapeutische Dokumentationspflicht und gehen danach auf die Ziele sowie den idealen Aufbau eines Bilanzberichts ein. Darüber hinaus stellen wir Ihnen zwei kostenlose PDF-Muster zur Verfügung, die Sie bei der Durchführung der Abschlussdokumentation optimal unterstützen.

 

Bilanzbericht und Bilanz-Fragebogen
Bilanzbericht und Bilanz-Fragebogen

Kostenlose PDF-Vorlagen

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Mit unseren praktischen Bilanzbericht-Vorlagen können Sie relevante Informationen über Ihren Patienten und über den Therapieablauf strukturiert zusammenfassen.
Mit unseren praktischen Bilanzbericht-Vorlagen können Sie relevante Informationen über Ihren Patienten und über den Therapieablauf strukturiert zusammenfassen.
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Dokumentation in der Psychotherapie

Psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, die Behandlung ihrer Patienten systematisch und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Die rechtliche Grundlage für die Dokumentationspflicht bietet die Musterberufsordnung (MBO) der Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK). Diese sieht vor, dass Psychotherapeuten zum Zweck der Dokumentation eine Patientenakte führen müssen – und zwar “in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung oder Beratung”.

Hinzu kommt, dass gemäß § 630f BGB jeder Patient Anspruch auf Einsichtnahme in seine Patientenakte hat. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Psychotherapeuten die Krankengeschichte ihrer Patienten niederschreiben und protokollieren müssen.

Die Dokumentation ist somit nicht nur eine berufsrechtliche, sondern auch eine vertragsrechtliche Pflicht für Psychotherapeuten.

Was genau dokumentiert werden muss, zu welchem Zweck es diese Dokumentationspflicht gibt und was die Vorgabe im Praxisalltag genau bedeutet, klären wir in den folgenden drei Abschnitten.

Psychotherapeuten müssen gemäß  § 630f BGB die folgenden Informationen aufzeichnen und für eine gesetzlich festgeschriebene Dauer von 10 Jahren sicher aufbewahren:

  • Allgemeine Daten zum Patienten 
  • Anamnesen 
  • Diagnosen und Indikationen
  • Therapieprognosen
  • Untersuchungen
  • Befunde
  • Therapien
  • Eingriffe & deren Ergebnisse
  • Aufklärungen & Patienteneinwilligungen

Wie im oberen Absatz geschrieben, sind Psychotherapeuten gemäß MBO und § 630f BGB gesetzlich verpflichtet, eine Behandlung zu dokumentieren. Dies hat folgenden Hintergrund:

Grund 1: Therapiesicherung
Eine umfassende und präzise Dokumentation erleichtert es dem Psychotherapeuten, den Behandlungsverlauf im Detail nachzuvollziehen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen. Auch im Falle eines Therapeutenwechsels sind vollständige und klar verständliche Aufzeichnungen von großem Vorteil, da die Behandlung so nahtlos fortgesetzt werden kann.

Grund 2: Rechenschaftslegung
Gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen dient die Dokumentation dem Psychotherapeuten als Nachweis, dass die abgerechneten Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden.

Grund 3: Beweissicherung
Juristisch gilt: Nicht dokumentiert – nicht gemacht. Fehlen also Aufzeichnungen, können Leistungen im Falle eines zivilrechtlichen Haftungsprozesses als nicht erbracht gewertet werden. Eine vollständige Dokumentation stärkt hingegen die Position des Psychotherapeuten vor Gericht und zeigt, dass alle Behandlungen fachgerecht („lege artis“) durchgeführt wurden.

Psychotherapeuten haben die Wahl: Sie können ihre Dokumentation klassisch auf Papier oder digital führen – beides ist zulässig. Die Musterberufsordnung (MBO) der Bundespsychotherapeutenkammer formuliert hierzu klar: „Psychotherapeut:innen sind verpflichtet, […] eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen.“

Zu beachten sind aber auch folgende Punkte:

  • Korrekturen oder Ergänzungen sind nur erlaubt, wenn der ursprüngliche Eintrag erkennbar bleibt und das Datum der Änderung dokumentiert ist.
  • Alle Unterlagen sind zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.

Kurz: Jede Aufzeichnung muss datiert, jederzeit verfügbar und unabänderlich archiviert sein.

In der Praxis spricht also vieles für die digitale Dokumentation. Sie spart Zeit und ermöglicht es, Diagnosen- und Leistungsziffern direkt in die Patientenakte einzupflegen – was wiederum die Abrechnung deutlich erleichtert.

Entscheidend ist nur, dass Psychotherapeuten dabei auf eine revisionssichere Praxissoftware setzen. Denn nur so ist sichergestellt, dass ursprüngliche Einträge versioniert gespeichert, nachträgliche Änderungen korrekt gekennzeichnet und alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Praxissoftware für die Psychotherapie: Grafische Darstellung eines Computers, einer Tastatur, eines Aktenordners und eines Notizbuchs. Auf dem Bildschirm des Computers ist das Gesicht einer Patientin sowie ein E-Mail-Symbol zu sehen, das eine neue Benachrichtigung anzeigt.

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Unsere Praxissoftware erleichtert den Arbeitsalltag vieler Psychotherapeuten – mit maßgeschneiderten Dokumentationshilfen und einer übersichtlichen Patientenakte!

Der Bilanzbericht in der Psychotherapie

Nachdem wir im ersten Teil die allgemeinen Grundlagen der psychotherapeutischen Dokumentation beleuchtet haben, werfen wir nun einen genaueren Blick auf eine spezifische Art der Abschlussdokumentation: den Bilanzbericht.

Dabei lassen sich zwei Formen unterscheiden:

  • ein Bilanzbericht, der einer fachlichen Therapie-Auswertung entspricht
  • ein Bilanz-Fragebogen, der vom Patienten ausgefüllt wird

Beide Varianten verfolgen unterschiedliche Ziele und unterscheiden sich daher auch im Aufbau. In den folgenden Abschnitten zeigen wir Ihnen, wann eine Abschlussdokumentation sinnvoll ist und welche Inhalte die beiden oben genannten Formulare typischerweise umfassen. Zudem stellen wir Ihnen zwei kostenlose Bilanzbericht-Muster als PDF für Ihre Praxismaterial-Sammlung zur Verfügung.

Ein Bilanzbericht kann aus mehreren Gründen und in unterschiedlichen Therapie-Situationen sinnvoll sein:

Fachlicher Bilanzbericht des Therapeuten:
  • Bei Anträgen auf Therapieverlängerung
    Manche Krankenkassen bzw. Gutachter fordern im Einzelfall zusätzliche Informationen zur bisherigen Behandlung an. Hier kann der Bilanzbericht als strukturierte Zusammenfassung des bisherigen Therapieverlaufs dienen und den entsprechenden Antragsformularen beigefügt werden.
  • Aus Gründen der Qualitätssicherung
    Psychotherapeuten können den Bilanzbericht im Rahmen der Qualitätssicherung nutzen, indem sie relevante Informationen aus allen Therapiephasen zusammenfassen und so das Behandlungsergebnis nochmals reflektieren – zum Beispiel im Rahmen der Supervision. Darüber hinaus helfen die Angaben in einem Bilanzbericht dabei, statistische Daten über den eigenen Praxisbetrieb zu erheben (z. B. Anzahl der Sitzungen pro Behandlungsfall).
  • Als Informationsquelle für mögliche Nachbehandler
    Gut strukturierte Bilanzberichte schaffen Transparenz und stellen sicher, dass alle relevanten Patienteninformationen schnell verfügbar sind. Für Mit- und Weiterbehandler bedeutet das: Sie erhalten direkt einen Überblick über die Diagnose und zentrale Therapieergebnisse – ohne sich alles bei ihren Kolleginnen und Kollegen erfragen zu müssen.
Bilanz-Fragebogen für den Patienten:
  • Zur Reflexion für den Patienten
    Ein Bilanzbericht eignet sich hervorragend, um Patienten aktiv in die Reflexion einzubeziehen. Dabei können Psychotherapeuten dem Patienten die vereinbarten Therapieziele noch einmal ins Gedächtnis rufen und (im besten Fall) den Therapieerfolg klar sichtbar machen. Außerdem wird durch den Bilanzbericht deutlich, welche Herausforderungen noch bestehen und wie Patienten in Zukunft damit umgehen können.
  • Zur Reflexion für den Therapeuten
    Im Bilanzbericht kann der Patient auch hilfreiche oder als belastend empfundene Aspekte festhalten, was wiederum dem Psychotherapeuten als wichtiges Feedback für zukünftige Behandlungen dient.

Übrigens: Ein Bilanz-Fragebogen eignet sich auch ideal, um gemeinsam mit dem Patienten eine Zwischenbilanz während einer laufenden Therapie zu ziehen.

Wie beim biografischen Anamnesebogen, dem Erstgespräch-Fragebogen und dem Sitzungsprotokoll gibt der Gesetzgeber auch beim Bilanzbericht keinen standardisierten Aufbau vor – weder beim fachlichen Bilanzbericht des Therapeuten noch beim Bilanz-Fragebogen für den Patienten. Inhalt und Struktur sind also dem Psychotherapeuten selbst überlassen.

Um alle relevanten Informationen abzufragen und klare Rückschlüsse ziehen zu können, empfiehlt es sich allerdings, gut strukturierte Bilanzbericht-Vorlagen zu verwenden.

Fachlicher Bilanzbericht des Therapeuten

Dieses Formular kann in drei Teile untergliedert werden:

  • Im ersten Teil werden die wesentlichen Daten des Patienten aufgeführt (Name, Geburtsdatum, Krankenkasse, Hausarzt). Zudem vermerkt der Psychotherapeut hier den Behandlungsbeginn und das Behandlungsende sowie die Anzahl der durchgeführten Sitzungen.
  • Im zweiten Teil des Formulars nennt der Therapeut die Diagnose zu Beginn und zum Ende der Behandlung. Außerdem beschreibt er die Symptomatik sowie den sozialen Hintergrund des Patienten und vermerkt die Art der durchgeführten Psychotherapie (Verhaltenstherapie, Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Therapie, Systemische Therapie).
  • Im dritten Teil kann der Psychotherapeut dann eine kurze Auswertung der Behandlung vornehmen – vom Therapieverlauf über das Behandlungsergebnis bis hin zu Empfehlungen und Hinweisen für etwaige Mit- oder Weiterbehandler.

Bilanz-Fragebogen für den Patienten

Folgende Fragen sollte der Bilanz-Fragebogen unbedingt thematisieren:

  • Welche Beschwerden hatten Sie zu Beginn der Psychotherapie?
  • Welche Beschwerden bestehen aktuell?
  • Was hat Ihnen in der Therapie bisher geholfen?
  • Erleb(t)en Sie irgendetwas im Rahmen der Therapie als hinderlich oder störend?
  • Welche Umstände in Ihrer Lebensgeschichte haben zu Ihren Problemen beigetragen?
  • Welche Einstellungen bzw. Verhaltensweisen haben zu Ihren Problemen beigetragen?
  • Inwiefern hat Ihre heutige Lebenssituation (noch) Einfluss auf Ihre Probleme?
  • Welche Möglichkeiten sehen Sie nach Abschluss der Psychotherapie, Ihre Probleme oder Symptome zu bewältigen (Selbsthilfe, Unterstützung durch andere)?
  • Nehmen Sie zur Zeit Medikamente?

Ist der Fragebogen als Zwischenbilanz gedacht (bzw. eine Fortführung der Therapie in Aussicht), sind zudem folgende Fragen sinnvoll:

  • Was sind die nächsten Ziele, die Sie in der Psychotherapie erreichen wollen?
  • Was fehlt Ihnen, um Ihre Probleme zu lösen? Was möchten Sie noch lernen?
  • Welche Erwartungen verbinden Sie mit der Fortführung der Behandlung?
  • Sind Ereignisse eingetreten, die eine Fortführung der Behandlung notwendig machen?

Ein gesonderter Bilanz- oder Abschlussbericht ist nicht verpflichtend. Psychotherapeuten müssen zwar eine Patientenakte führen und den Therapiefortschritt fortlaufend dokumentieren (z. B. im Rahmen eines Sitzungsprotokolls), doch ein eigener Abschlussbericht ist in der ambulanten Psychotherapie nicht regelhaft vorgesehen. Das betont auch die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) in ihrer Anleitung “Wie dokumentiere ich richtig?”

Dennoch kann ein Bilanz- bzw. Abschlussbericht für Psychotherapeuten von großem Nutzen sein.

Warum es wichtig ist, eine Psychotherapie formell abzuschließen und dies zu dokumentieren, erklären wir ausführlich im oberen Absatz “Wann ist ein Bilanzbericht sinnvoll?”

Kostenlose Bilanzbericht-Vorlagen

Sie benötigen eine Vorlage, die Sie für die Erstellung eines Bilanzberichts verwenden können? Oder einen gut strukturierten Bilanz-Fragebogen, den Sie Ihren Patienten aushändigen wollen? Dann laden Sie sich gerne unsere beiden kostenlosen Bilanzbericht-PDFs herunter!

Bilanzbericht-Muster
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PDF-Vorlagen jetzt herunterladen

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Ob Erstgespräch-Fragebogen, Anamnesebogen, Sitzungsprotokoll oder Bilanzbericht: Die Dokumentation ist ein essenzieller Bestandteil psychotherapeutischer Arbeit. Gleichzeitig ist sie eine der zeitintensivsten Aufgaben im Praxisbetrieb und bindet dadurch viele Ressourcen.

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Genau hier setzt RED medical an.

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Wenn Sie RED medical auf dem Tablet verwenden, können Sie handschriftliche Eingaben mit dem Stift vornehmen. Diese werden automatisch in Fließtext übertragen und nahtlos in Ihre Dokumentation übernommen.

Die Patientenakte in RED medical enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrem Klienten – von den persönlichen Stammdaten bis hin zu relevanten medizinischen Informationen (Diagnosen, Befunde, Protokolle etc). Über die integrierte Pinnwand-Funktion können Sie besonders relevante Dokumente ganz oben an die Akte heften, damit Sie wichtige Informationen immer sofort zur Hand haben.

In RED medical sind alle relevanten PTV-Formulare automatisch mit der Patientenakte verknüpft. Das bedeutet: Alle notwendigen Informationen werden aus dem System direkt in das entsprechende PTV-Formular übertragen – Sie müssen nichts doppelt ausfüllen.

Dank der intelligenten Suchfunktion von RED medical finden Sie mit nur wenigen Klicks den richtigen ICD-Code. Tippen Sie hierfür einfach ein Stichwort in das Suchfeld – und schon erhalten Sie eine übersichtliche Trefferliste inklusive logischer Kategorisierung.

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Annika Götz ist Vertriebsleiterin bei RED und berät Psychotherapeuten zur RED medical Praxissoftware.

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Hinweis: RED haftet nicht für die bereitgestellten Inhalte und deren Vollständigkeit. Die Nutzung des Bilanzberichts erfolgt auf eigene Verantwortung.