Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Die Übernahme einer psychotherapeutischen Praxis ist für viele Psychotherapeuten ein attraktiver Weg in die eigene Niederlassung. Denn anders als bei einer vollständigen Neugründung ist oft schon vieles vorhanden: ein Praxisstandort, entsprechende Räumlichkeiten, eine IT-Ausstattung und eine gewisse Bekanntheit bei Patienten und Kollegen. Das kann den Einstieg erleichtern – bedeutet aber nicht, dass der Praxisstart automatisch reibungslos läuft.
Gerade in den Wochen vor dem ersten Behandlungstag müssen viele operative Fragen geklärt werden. Welche Praxissoftware soll genutzt werden? Ist der TI-Anschluss rechtzeitig einsatzbereit? Wann können ePtA und SMC-B beantragt werden? Was passiert mit vorhandenen Patientendaten? Wer diese Themen zu spät angeht, gerät schnell unter Zeitdruck – besonders dann, wenn die KV-Zusage erst kurz vor dem geplanten Starttermin vorliegt.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie bei der Übernahme einer vertragspsychotherapeutischen Praxis achten sollten. Der Schwerpunkt liegt bewusst auf den Themen, die für den operativen Start besonders wichtig sind: Praxisverwaltungssystem, Telematikinfrastruktur, TI-Karten, Datenschutz und erste Abrechnung. Zusätzlich erhalten Sie einen praktischen Fahrplan, mit dem Sie die wichtigsten Schritte strukturiert planen können – vom Antrag auf den Kassensitz bis hin zur ersten KV-Abrechnung.

Allgemeines zur Praxisübernahme
Von einer Praxisübernahme spricht man, wenn eine bestehende Praxisstruktur ganz oder teilweise von einem neuen Praxisinhaber weitergeführt wird. Das kann den Praxisstandort, vorhandene Räume, Möbel, technische Ausstattung, Verträge, Patientenkontakte oder bestehende Abläufe betreffen. In der Minimalversion werden nur der frei werdende Kassensitz und die Räume übernommen und die Praxis organisatorisch komplett neu aufgebaut.
Für den neuen Praxisinhaber sind deshalb vor allem zwei Fragen wichtig: Was wird konkret übernommen – und was muss neu organisiert werden?
Möchten Sie den allgemeinen Teil überspringen? Hier gelangen Sie direkt zur Checkliste “Fahrplan für Ihre Praxisübernahme”.
Unterschied zur Praxis-Neugründung
Bei Psychotherapeuten mit KV-Zulassung ist der Unterschied zwischen Praxisübernahme und Neugründung nicht trennscharf. Das liegt daran, dass Kassensitze zulassungsbegrenzt sind und zentral vergeben werden. Daher basiert auch eine Neugründung fast immer auf der Übernahme eines frei werdenden Kassensitzes in einem regionalen Gebiet.
Dennoch lässt sich folgende Unterscheidung vornehmen:
Bei einer klassischen Praxis-Neugründung wird die Praxis vollständig neu aufgebaut: Räume, Ausstattung, Praxis-IT, interne Abläufe, Webauftritt und Patientenkommunikation müssen von Grund auf geplant werden.
Bei einer Praxisübernahme ist dagegen häufig bereits mehr vorhanden – beispielsweise Räume, Möbel, Verträge, ein Internet- und Telefonanschluss und nicht zuletzt auch ein Patientenstamm. Das kann den Start erleichtern und Kosten sparen, weil der neue Praxisinhaber sich nicht vollständig neu am Standort etablieren muss.
Trotzdem sollte nichts ungeprüft übernommen werden. Denn gerade alte IT-Strukturen, gewachsene Abläufe, bestehende Verträge und der Umgang mit Patientendaten sind oftmals optimierungsbedürftig.
Deshalb gilt: Eine Praxisübernahme kann den Einstieg vereinfachen – sie ersetzt aber keine sorgfältige Planung.
Gründen Sie eine Praxis komplett neu? In diesem Artikel haben wir Ihnen eine Checkliste zur Praxisneugründung zusammengestellt.
Unterschiedliche Arten von Praxisübernahmen
Im Kern lassen sich drei typische Formen von Praxisübernahmen unterscheiden:
Wichtige Begriffe kurz erklärt
Bei einer Praxisübernahme begegnen Ihnen viele Fachbegriffe und Abkürzungen – von KV und Kassensitz bis hin zu SMC-B, PVS und TI. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Begriffe kurz und verständlich zusammengefasst. So können Sie die folgenden Abschnitte besser einordnen.
Der formale Rahmen einer Praxisübernahme
Bei einer Praxisübernahme geht es nicht nur darum, sich mit dem bisherigen Praxisinhaber auf einen Kaufpreis und einen Übergabetermin zu einigen. Gerade bei einer vertragspsychotherapeutischen Praxis müssen zwei Ebenen sauber voneinander getrennt werden: das formale Verfahren rund um Kassenärztliche Vereinigung, Zulassung und Nachbesetzung – und die zivilrechtlichen Vereinbarungen rund um Kaufvertrag, Mietvertrag, Praxisinventar oder bestehende Kooperationen.
Hier haben wir Ihnen noch einmal die wichtigsten Fragen in beiden Bereichen zusammengefasst:
Formales KV-Verfahren
Zum formalen Verfahren über die Kassenärztliche Vereinigung gehören vor allem Fragen rund um den Vertragspsychotherapeutensitz:
- Ist der Planungsbereich offen oder gesperrt?
- Muss ein Nachbesetzungsverfahren durchgeführt werden?
- Welche Fristen gelten?
- Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Wann entscheidet der Zulassungsausschuss?
- Ab wann darf der neue Praxisinhaber gesetzlich Versicherte behandeln und über die KV abrechnen?
- Gibt es Patienten mit Selektivverträgen und darf der neue Praxisinhaber ebenfalls an diesen Selektivverträgen teilnehmen?
Zivilrechtliche Vereinbarungen
Zu den zivilrechtlichen Vereinbarungen gehören alle wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen zur Praxisübernahme:
- Wie hoch ist der Kaufpreis?
- Was gehört alles zum Praxisinventar?
- Wird die Patientenkartei übergeben?
- Soll eine Zulassungsklausel im Praxiskaufvertrag aufgenommen werden?
- Kann der Mietvertrag weitergeführt werden und gibt es andere laufende Verträge?
- Welche bestehenden Arbeitsverhältnisse werden weitergeführt?
- Welche Regelungen zur Übergabe oder mögliche Vereinbarungen für eine Übergangsphase sollen getroffen werden?
Diese Punkte werden in der Regel im Praxiskaufvertrag beziehungsweise im Praxisübernahmevertrag festgehalten und sollten im Rahmen einer Steuer- und Rechtsberatung geprüft werden.
Begriffe zum formalen Rahmen kurz erklärt
Rund um die Praxisübernahme tauchen nicht nur Begriffe rund um die Themen KV und TI auf, sondern auch rechtliche und organisatorische Themen. Diese Begriffe erläutern wir in den folgenden Absätzen.
Der richtige Zeitplan bei einer Praxisübernahme
Bei einer Praxisübernahme kommt es besonders auf die richtige Reihenfolge der abzuarbeitenden Aufgaben an. Denn nicht alles lässt sich sofort erledigen. Einige Schritte können früh vorbereitet werden – andere sind wiederum erst möglich, wenn die Entscheidung der KV vorliegt.
Genau dadurch entsteht in der Praxis oft Zeitdruck: Denn solange die Zulassung noch nicht sicher ist, werden viele Technik-Themen gerne auf später verschoben. Sobald die Zusage kommt, müssen dann aber alle technischen Komponenten (eHBA, SMC-B, TI-Anschluss, Kartenterminal, KIM, Praxissoftware) so schnell wie möglich einsatzbereit sein.
Fahrplan für Ihre Praxisübernahme
Der folgende Fahrplan gibt Ihnen eine Orientierung in den Monaten und Wochen vor Ihrem geplanten Praxisstart. Er zeigt, welche Themen wann wichtig werden – und wo Abhängigkeiten bestehen, damit PVS, TI, Karten, Patientendaten und Abrechnung rechtzeitig startklar sind. So bereiten Sie Ihre Praxisübernahme gut vor:
Der wichtigste Grundsatz lautet: Der erste Behandlungstag sollte nicht der erste echte Techniktest sein. Zentrale Abrechnungsfunktionen und Komponenten wie die Praxissoftware, den TI-Anschluss und den Drucker sollten Sie deshalb vorher unbedingt testen.

Datenschutz bei Praxisübernahme
Bei einer Praxisübernahme spielt Datenschutz eine zentrale Rolle. Patientenakten in psychotherapeutischen Praxen enthalten besonders sensible Informationen – zum Beispiel Diagnosen, Behandlungsverläufe, Anträge oder Bewilligungen. Diese Daten sollten nicht ohne Weiteres in ein neues Praxisverwaltungssystem übertragen oder gelöscht werden.
Dieser Abschnitt gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung.
Patientendaten aus der Vorgängerpraxis übernehmen
Besonders sensibel ist die Frage, was mit den Akten der Vorgängerpraxis passiert. Wenn Patienten weiterbehandelt werden, müssen relevante Informationen zur laufenden Therapie verfügbar sein. Gleichzeitig dürfen Patientendaten nicht ohne rechtliche Grundlage oder Zustimmung übernommen werden.
Aus praktischer Sicht empfiehlt es sich daher, auf eine vollständige Datenübernahme aus dem bisherigen PVS möglichst zu verzichten. Denn die Zustimmung aller betroffenen Patienten einzuholen und sauber zu dokumentieren, kann sehr aufwendig sein. Häufig ist es sinnvoller, weiterbehandelte Patienten im neuen System neu anzulegen und nur die Informationen zu übernehmen, die für die weitere Behandlung wirklich erforderlich und mit dem Patienten abgestimmt sind.
Bei laufenden Therapien sollte besonders klar dokumentiert sein, welche Behandlung bereits stattgefunden hat, welche Anträge und Bewilligungen vorliegen, welche Diagnosen gestellt wurden und welche nächsten Schritte geplant sind.
Die Archivierung der alten Patientenakten bleibt in der Regel Aufgabe des bisherigen Praxisinhabers. Auch für die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) bleibt er verantwortlich.
Patienten über den Inhaberwechsel informieren
Patienten sollten durch den bisherigen Psychoherapeuten frühzeitig und transparent über den Inhaberwechsel informiert werden. Dabei sollte klar werden, wer die Praxis übernimmt, ab wann der neue Praxisinhaber verantwortlich ist und wie mit laufenden Behandlungen, Unterlagen und Terminen umgegangen wird. Die KBV weist ausdrücklich darauf hin, dass Praxen Patienten darüber informieren müssen, was mit ihren Daten passiert. Datenschutz-Muster der KV Nordrhein oder der KBV können zusätzlich als Orientierung für die allgemeine Patienteninformation zur Datenverarbeitung dienen.

IT-Ausstattung bei der Praxisübernahme
Bei einer Praxisübernahme stellt sich nicht nur die Frage, welche Räume, Möbel oder Verträge übernommen werden – auch die technische Ausstattung muss früh geplant werden. Besonders wichtig sind dabei die Praxissoftware, der TI-Anschluss, die notwendigen Karten und die IT-Hardware in der Praxis.
Tipp: Die Praxisübernahme ist der ideale Zeitpunkt, die eigene Arbeitsweise grundsätzlich neu zu denken. Dazu gehören nicht nur das PVS, sondern auch Datenschutz, mobiles Arbeiten und die Frage, ob künftig auch mit Tablet, Spracheingabe und KI gearbeitet werden soll.
PVS bei Praxisübernahme
Das Praxisverwaltungssystem ist das Herzstück der Praxisorganisation. Hier werden Patienten verwaltet, Leistungen dokumentiert, Formulare erstellt und Abrechnungen vorbereitet. Grundsätzlich gibt es zwei Wege: Das bestehende System der Vorgängerpraxis wird weitergeführt – oder die Übernahme wird genutzt, um mit einer neuen, modernen IT-Struktur zu starten. Beide Varianten haben Vorteile und sollten früh geprüft werden.
*Die monatlichen Kosten für das IT-Komplettpaket werden durch die TI-Pauschale vollständig von Ihrer KV erstattet. Im Rahmen unseres Gründerpaketes übernimmt RED auch alle Kosten für Hardware und Einrichtung in Ihrer Praxis.
TI bei Praxisübernahme
Die Telematikinfrastruktur gehört zu den wichtigsten operativen Themen vor dem Praxisstart. Viele angehende Praxisinhaber unterschätzen, wie stark die einzelnen Komponenten voneinander abhängen: Ohne Praxis- und Heilberufsausweis kann der TI-Anschluss nicht vollständig in Betrieb genommen werden, ohne funktionierende TI kann das Versichertenstammdatenmanagement nicht regulär betrieben werden, und ohne korrekt übermittelte Nachweise wird es spätestens bei der Quartalsabrechnung Probleme geben.
Was viele Psychotherapeuten nicht wissen: Praxissoftware und TI-Anschluss müssen nicht zwingend vom selben Anbieter kommen. Praxen können PVS und TI-Anbieter grundsätzlich getrennt auswählen. § 332a SGB V verbietet Beschränkungen auf bestimmte Hersteller oder Anbieter und untersagt direkte oder indirekte Zusatzkosten im Zusammenhang mit der Wahl eines Anbieters.
Die erste KV-Abrechnung nach der Praxisübernahme
Die erste KV-Abrechnung ist oft der Moment, an dem sich gute Vorbereitung auszahlt. Viele neue Praxisinhaber kennen die Behandlung und Dokumentation bereits aus ihrer Mitarbeit in einer Praxis – die vollständige administrative Verantwortung ist aber neu. Für den neuen Inhaber heißt das: In kurzer Zeit muss viel neues Wissen zu Abrechnung, KV-Vorgaben, Praxisdaten, PVS-Abläufen, Bewilligungen und IT aufgebaut werden. Für diesen Wissenssprung sollte von Anfang an ausreichend Zeit eingeplant werden – idealerweise deutlich vor Quartalsende.
Die häufigsten Fehler bei der Praxisübernahme
Eine Praxisübernahme bringt viele organisatorische, technische und rechtliche Themen mit sich. Gerade deshalb entstehen Probleme häufig nicht durch einzelne große Fehler, sondern durch zu späte Entscheidungen, unklare Zuständigkeiten oder fehlende Vorbereitung.
Diese Punkte sollten neue Praxisinhaber unbedingt vermeiden
Kurz gesagt: Die größten Fehlerquellen entstehen dort, wo technische Einrichtung, Datenschutz, KV-Verfahren und Abrechnung voneinander abhängen. Wer diese Themen früh sortiert, vermeidet unnötigen Stress zum Praxisstart.
Praxisübernahme mit RED
Eine Praxisübernahme ist ein großer Schritt – organisatorisch, fachlich und finanziell. Gerade in der Startphase ist es wichtig, Kosten planbar zu halten und unnötige Investitionen zu vermeiden. Genau dabei unterstützt Sie RED mit einem besonderen Angebot für Praxisgründer:
Ein IT-Komplettpaket für Ihre neue Praxis – ganz ohne monatliche und einmalige Kosten!
Denn: Die laufenden Gebühren von unserem IT-Gründerpaket liegen vollständig innerhalb der monatlichen TI-Erstattung, die Sie von Ihrer KV erhalten. Außerdem verzichten wir auf Einmalgebühren für die Installation und die Hardware. Unterm Strich entstehen Ihnen also keine Kosten für die IT-Vollausstattung Ihrer Praxis.
✔️ Sie schützen Ihre Liquidität
Gerade zu Beginn der eigenen Praxis zählt jede Ausgabe. Mit RED vermeiden Sie hohe Anfangsinvestitionen und behalten Ihre Kosten von Anfang an im Blick.
✔️ Sie haben Planungssicherheit
Sie zahlen eine feste monatliche Gebühr, die Sie am Quartalsende von Ihrer KV zurückerstattet bekommen. Unregelmäßige Einmalrechnungen gibt es bei RED nicht.
✔️ Sie benötigen keinen Kredit
Viele Praxisgründer müssen Hardware, Software und technische Ausstattung über zusätzliche Investitionen oder Kredite finanzieren. Mit dem RED IT-Komplettpaket bleiben Ihnen solche Anschaffungskosten erspart.
Das IT-Gründerpaket von RED enthält:
Ihre Vorteile mit dem IT-Gründerpaket von RED:
Informieren Sie sich jetzt zu unserem IT-Gründerpaket:
*Die monatlichen Gebühren für das IT-Gründerpaket werden durch die TI-Pauschale vollständig von Ihrer KV erstattet. Es fallen keine einmaligen Kosten an.
Häufige Fragen von Psychotherapeuten zur Praxisübernahme


Über die Autorin
Jenny Ludwig ist PR- und Marketing Managerin bei RED. Sie beschäftigt sich unter anderem mit den organisatorischen und technischen Aufgaben rund um Praxisgründung in der Psychotherapie – von Praxissoftware über Telematikinfrastruktur bis hin zu digitalen Praxisprozessen.



