Patienten vertrauen ihrem Psychotherapeuten sehr persönliche Informationen an. Entsprechend streng sind diese Angaben durch die psychotherapeutische Schweigepflicht geschützt. Im Rahmen einer Behandlung kann es jedoch sinnvoll oder notwendig sein, Informationen mit Hausärzten, Gutachtern, Angehörigen oder anderen Beteiligten zu teilen. In solchen Fällen schafft eine Schweigepflichtsentbindung die rechtlichen Voraussetzungen für einen Informationsaustausch.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Psychotherapeuten eine Schweigepflichtsentbindung benötigen, welche rechtlichen Vorgaben gelten, wie lange die Erklärung gültig und wie ein Widerruf geregelt ist. Außerdem stellen wir Ihnen eine kostenlose, digital ausfüllbare PDF-Vorlage zur Schweigepflichtsentbindung zur Verfügung.
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Was Psychotherapeuten zur Schweigepflicht wissen müssen
Eine erfolgreiche Psychotherapie setzt voraus, dass Patienten offen über ihre Gedanken, Gefühle, Beziehungen und persönlichen Erfahrungen sprechen können. Dafür müssen sie sich darauf verlassen können, dass ihre Angaben vertraulich behandelt werden.
Für Psychotherapeuten gilt daher – wie für viele andere Heilberufler auch – die gesetzliche Schweigepflicht.
Diese Verschwiegenheitspflicht besagt, dass Psychotherapeuten in ihrer Rolle als Berufsgeheimnisträger keine Informationen zur Behandlung ihrer Patienten weitergeben dürfen.
Folgende Informationen sind von der Schweigepflicht geschützt:
- Die Tatsache, dass sich eine Person in Behandlung befindet
- Vereinbarte oder wahrgenommene Behandlungstermine
- Diagnosen und Verdachtsdiagnosen
- Inhalte aus Anamnese, Sitzungsprotokollen und Befunden
- Persönliche und familiäre Lebensumstände
- Informationen über Angehörige und andere Dritte
- Sämtliche schriftlichen und elektronischen Behandlungsunterlagen
Ausnahmen der gesetzlichen Schweigepflicht gibt es, allerdings benötigt der Psychotherapeut hierfür eine Schweigepflichtsentbindung. Mit einer solchen Erklärung kann der Patient seinen Psychotherapeuten von der beruflichen Verschwiegenheitspflicht befreien. Der Psychotherapeut hat dadurch die Erlaubnis, vertrauliche Informationen an konkret benannte Personen oder Stellen weiterzugeben – etwa an den Hausarzt, an Angehörige oder den Gutachter der zuständigen Krankenkasse.
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, in welchen konkreten Situationen Psychotherapeuten eine Schweigepflichtsentbindung benötigen, wie lange eine solche Erklärung gilt und wie das Widerrufsrecht geregelt ist. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Inhalte bei einer Schweigepflichtsentbindung auf keinen Fall fehlen dürfen.
Die RED Schweigepflichtsentbindung für Psychotherapeuten
Nachdem wir uns ausgiebig mit dem Thema Schweigepflicht in der Psychotherapie befasst haben, möchten wir Ihnen nun unsere kostenlose PDF-Vorlage zur Schweigepflichtsentbindung an die Hand geben.
Die Vorlage ist digital ausfüllbar und beinhaltet folgende Informationen:
- Angaben zum Patienten und zum behandelnden Psychotherapeuten
- Ausdrücklicher Verweis auf § 203 StGB als Rechtsgrundlage
- Freitextfeld zur konkreten Benennung der Person oder Institution, gegenüber der der Patient den Psychotherapeuten von seiner Schweigepflicht entbindet
- Klare Beschreibung zum Umfang der weiterzugebenden Informationen
- Hinweis auf die jederzeit mögliche Widerrufbarkeit
- Unterschriftenfeld mit Ort und Datum
Verträge & Dokumente optimal verwalten – so geht’s
Ob Schweigepflichtsentbindung, Behandlungsvertrag, Patientenaufklärung, Sitzungsprotokoll oder Befundbericht: Im psychotherapeutischen Alltag entstehen zahlreiche Dokumente, die sicher abgelegt, eindeutig zugeordnet und schnell auffindbar sein müssen.
Unsere Praxissoftware RED medical hilft Ihnen dabei, all diese Unterlagen übersichtlich und papierlos zu organisieren.
Denn: RED medical verbindet Patientenverwaltung, Dokumentenablage, Dokumentation, Terminplanung und Abrechnung in einem System – und unterstützt Sie dabei, Ihre Praxisprozesse deutlich effizienter zu gestalten.

Weitere Vorteile von RED medical
Neben den oben genannten Vorteilen bei der Dokumentenverwaltung profitieren Sie mit unserer Praxissoftware RED medical auch von folgenden Aspekten:
Hinweis: RED haftet nicht für die bereitgestellten Inhalte und deren Vollständigkeit. Die Nutzung der Schweigepflichtsentbindungs-Vorlage erfolgt auf eigene Verantwortung.


Über den Autor
Lukas Praller schreibt für RED über digitale Prozesse in psychotherapeutischen Praxen. Zu seinem Fachbereich gehört u. a. das Thema Dokumentation – von der Erstellung allgemeiner Informationsmaterialien bis hin zur spezifischen Ausarbeitung detaillierter Formulare und Protokollvorlagen.

