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Der Bericht an den Gutachter gilt unter Psychotherapeuten meist als zeitaufwendig und anspruchsvoll. Eine sorgfältige Ausarbeitung ist dennoch entscheidend, denn der Bericht beeinflusst maßgeblich, ob die beantragte Therapie bewilligt wird. Doch welche Inhalte sind wirklich relevant – und wie detailliert sollte der Bericht tatsächlich sein?

Diese und viele weitere Fragen beantworten wir im nachfolgenden Beitrag. Wir klären für Sie, welche Informationen unverzichtbar sind, welche typischen Fehler Sie vermeiden sollten und wie Sie Ihre Berichte verständlich aufbauen.

Dokumentation in der Psychotherapie

Als Psychotherapeut sind Sie verpflichtet, den Verlauf einer Behandlung sorgfältig zu dokumentieren. Diese gesetzliche Dokumentationspflicht ist unter anderem in der Musterberufsordnung (MBO) der Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK) geregelt. In dieser heißt es:

“Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung oder Beratung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen.”

Gemäß § 630f BGB sind Psychotherapeuten außerdem gesetzlich dazu verpflichtet, die Behandlung ihrer Patienten systematisch und nachvollziehbar zu dokumentieren. Darüber hinaus hat jeder Patient Anspruch auf Einsichtnahme in seine Patientenakte, welche über zehn Jahre hinweg sicher aufbewahrt werden muss. In der MBO lautet die Forderung konkret:

“Psychotherapeut*innen haben in ihrem Verantwortungsbereich sicherzustellen, dass erhobene Daten und persönliche Aufzeichnungen sicher verwahrt werden und gegenüber Zugriffen unbefugter Dritter umfassend geschützt sind.”

Damit ist die Dokumentation nicht nur eine berufsrechtliche, sondern auch eine vertragsrechtliche Pflicht für Psychotherapeuten.

Doch warum ist die Dokumentation überhaupt verpflichtend? Warum ist sie so wichtig? Und welche Pflichten müssen Psychotherapeuten dabei genau erfüllen? Diese Fragen möchten wir Ihnen beantworten, bevor wir uns im zweiten Teil dieses Artikels explizit mit dem Bericht an den Gutachter befassen.

Welche Punkte Psychotherapeuten festhalten müssen, ist gesetzlich geregelt. Neben den allgemeinen Patientendaten gibt es verschiedene Informationen, die in der Patientenakte zusammenlaufen müssen. Hierbei handelt es sich unter anderem um:

  • Anamnesen
  • Diagnosen und Indikationen
  • Aufklärungen
  • Patienteneinwilligungen
  • Therapien
  • Untersuchungen
  • Befunde
  • Therapie-Prognosen
  • Eingriffe und deren Ergebnisse

Darüber hinaus sind Psychotherapeuten teilweise verpflichtet, bestimmten dritten Parteien Auskunft über die Behandlung zu geben. Bei gesetzlich versicherten Patienten müssen sie beispielsweise vor Beginn der Therapie einen Bericht an den Gutachter verfassen und einmal pro Jahr einen Bericht an den Hausarzt vorlegen (sofern der Patient zustimmt).

Die psychotherapeutische Dokumentation erfüllt drei wesentliche Funktionen: Neben rechtlichen Aspekten dient sie der Qualitätssicherung und Transparenz der Behandlung.

Rechenschaftslegung
Behandlungsschritte nachvollziehbar und transparent festzuhalten, sichert den Therapeuten ab. Gegenüber Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen lässt sich durch die Dokumentation nachweisen, dass die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden.

Beweissicherung
Im rechtlichen Kontext dient die Dokumentation der Beweisführung. Hier gilt: Was nicht dokumentiert ist, wurde im Zweifelsfall nicht erbracht. Eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation ist im Falle eines zivilrechtlichen Haftungsprozesses daher eine rechtliche Absicherung und stärkt die Position des Psychotherapeuten vor Gericht.

Therapiesicherung
Eine strukturierte und vollständige Dokumentation hilft Psychotherapeuten, den Behandlungsverlauf im Blick zu behalten und ggfs. Anpassungen des Therapieplans vorzunehmen. Auch bei einem Therapeutenwechsel ist eine Dokumentation von Vorteil: Verständliche und nachvollziehbare Unterlagen ermöglichen eine nahtlose Weiterführung der Therapie.

Die Dokumentation muss stets zeitnah, nachvollziehbar, unveränderbar und sicher sein. Konkret bedeutet das: Alle Dokumentationsschritte müssen im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung erfolgen und dabei klar datiert sein, um Sitzungen oder Maßnahmen eindeutig zuordnen zu können. Darüber hinaus sind alle Einträge in der Patientenakte zehn Jahre lang aufzubewahren, wobei mögliche Änderungen an den Einträgen ersichtlich und gekennzeichnet sein müssen. Psychotherapeuten haben zudem zu gewährleisten, dass diese Aufzeichnungen sicher verwahrt werden und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt sind.

Um all diesen Pflichten nachzukommen, bietet es sich an, ein digitales Dokumentationssystem zu nutzen, damit keine Unterlagen verloren gehen und alle Aufzeichnungen archiviert werden.

Praxissoftware für die Psychotherapie: Grafische Darstellung eines Computers, einer Tastatur, eines Aktenordners und eines Notizbuchs. Auf dem Bildschirm des Computers ist das Gesicht einer Patientin sowie ein E-Mail-Symbol zu sehen, das eine neue Benachrichtigung anzeigt.

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Der Bericht an den Gutachter in der Psychotherapie

Nachdem die grundsätzliche Dokumentationspflicht in der Psychotherapie beleuchtet wurde, widmen wir uns nun dem Bericht an den Gutachter. Er ist zentraler Bestandteil der psychotherapeutischen Arbeit, denn ohne ihn findet keine Genehmigung bzw. Kostenübernahme seitens der Krankenkassen statt. Für den Patienten und dessen Behandlung ist dieser Bericht also essenziell.

Warum gibt es den Bericht an den Gutachter?

Der Bericht an den Gutachter entspricht einem Kurzgutachten, das der Qualitätssicherung dient und eine fundierte therapeutische Planung sicherstellt. In dem Bericht wird ein neutraler Gutachter über die Symptomatik, die Anamnese und die Diagnose des Patienten informiert – und zwar in anonymisierter Form. Zudem erhält er Einblick in die Art und den Umfang der geplanten Therapie. Auf Basis dieser Daten entscheidet der Gutachter dann, ob die Psychotherapie bewilligt wird und die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Nach welchem Schema wird der Bericht an den Gutachter erstellt?

Der Bericht an den Gutachter wird vom behandelnden Psychotherapeuten in freier Form erstellt. Dennoch sollte der Bericht den Richtlinien des PTV3-Leitfadens entsprechen, um genehmigt werden zu können. Die Bezeichnung „PTV3“ steht hierbei für die Psychotherapie-Vereinbarung zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband in der dritten Fassung.

Im PTV3-Leitfaden wird für Psychotherapeuten beschrieben, welche Gesichtspunkte der Bericht enthält und in welcher Form er einzureichen ist. Wichtig: Das PTV3-Dokument dient dem Psychotherapeuten lediglich als Hilfestellung. Es sollte immer individuell entschieden werden, welche Angaben für das richtige Verständnis der psychischen Erkrankung sowie deren Ursachen und Behandlung nötig sind.

Wie schreibe ich den Bericht an den Gutachter?

Die Herausforderung besteht darin, den Bericht so zu formulieren, dass der Gutachter die Notwendigkeit der Behandlung nachvollziehen kann. Um dem Gutachter alle relevanten Informationen mitzuteilen, sodass dieser eine strukturierte Einschätzung vornehmen kann, sollte sich der Psychotherapeut unbedingt an die Gliederung des Leitfadens halten. Demnach folgt die Berichtsstruktur einem festen Schema, das in mehrere Abschnitte gegliedert ist.

Achtung: Der Leitfaden enthält verfahrensspezifische Abschnitte (VT, TP, AP, ST), die nicht für jeden Therapie-Antrag relevant sind.

Wie ist der Gutachter-Bericht genau aufgebaut?

Um Ihnen die Berichterstellung so einfach wie möglich zu machen, erläutern wir im Nachfolgenden alle Gliederungspunkte detailliert, sodass Sie keine wichtigen Inhalte des Berichtes übersehen.

Hier geht es darum, den Patienten und seine Situation einzuordnen. Grundlegende Informationen, die Sie dem Gutachter mitteilen sollten, sind beispielsweise Alter, Familienstand, Kinder oder Beruf. Grundsätzlich gilt: Listen Sie alles auf, was den Patienten unmittelbar beeinflusst.

Wichtig: Persönliche Daten, die den Patienten eindeutig identifizierbar machen, dürfen nicht Teil des Gutachter-Berichts sein.

Dieser Abschnitt umfasst mehrere Punkte. Zunächst wird auf die vom Patienten geschilderte Symptomatik eingegangen. Beschreiben Sie also, welche Beschwerden geäußert und in welchem Ausmaß diese wahrgenommen wurden.

Vermeiden Sie Verallgemeinerungen (beispielsweise „depressive Stimmungslage“), sondern berichten Sie über konkrete Beispiele oder Aussagen des Patienten. Arbeiten Sie hier möglicherweise mit kurzen Zitaten.

Im nächsten Schritt beschreiben Sie Auffälligkeiten bei der Kontaktaufnahme, wie das Erscheinungsbild des Patienten oder wie er mit Ihnen interagiert hat. Anschließend folgt der psychopathologische Befund: Nennen Sie die zentralen Aspekte nach dem AMDP-System und achten Sie darauf, Redundanzen zu vermeiden. Erfassen Sie dabei Symptome zu Stimmung, Antrieb, Zwängen oder Suizidalität. Wie Sie den psychopathologischen Befund im Detail erstellen, lesen Sie in diesem Artikel.

Unterscheiden Sie zwischen subjektiver Wahrnehmung des Patienten und dem psychischen Befund aus Ihrer Sicht!

Gehen Sie außerdem auf das Krankheitsverständnis des Patienten ein. Wie nimmt er seine Symptome wahr, was sieht er (subjektiv) als Ursache für seine Krankheit und welche Erwartung hat er an die Zukunft? Darüber hinaus stellen Sie hier die Ergebnisse durchgeführter Testverfahren dar (falls vorhanden).

Wichtig: Die hier beschriebenen Punkte (v. a. Symptomatik und psychischer Befund) müssen zur unter Punkt 5 dargestellten Diagnose nach ICD-10 passen!

Unter diesem Punkt sollten Sie den Konsiliarbericht einbinden und auf aktuelle Medikationen hinweisen (ggf. auch auf Suchtmittelkonsum). Sollten Vorbehandlungen stattgefunden haben, stellen Sie diese hier ebenfalls kurz dar.

In diesem Abschnitt geht es darum, die aktuelle Problematik verständlich zu erklären. Es sollte nachvollziehbar sein, wie die Beschwerden des Patienten entstanden sind und wodurch sie aufrechterhalten werden. Außerdem sollte ersichtlich sein, warum eine Therapie sinnvoll und notwendig ist. Grundsätzlich wird hier zunächst die Prädisposition des Patienten beschrieben, gefolgt von aktuellen Auslösern und einer Erklärung, warum die Symptomatik bestehen bleibt. Außerdem wird erläutert, wie sich das Problem konkret äußert und wie all diese Faktoren miteinander zusammenhängen.

Je nach Therapieverfahren wird hierbei allerdings unterschiedlich vorgegangen:

Bericht an den Gutachter für die Verhaltenstherapie (VT)
Bei der Verhaltenstherapie sollten Sie zunächst lebensgeschichtliche Faktoren beschreiben, die zur Prädisposition geführt haben. Hier kann es sich beispielsweise um Beziehungsmuster, Lernerfahrungen oder traumatische Erlebnisse handeln. Im nächsten Schritt berichten Sie über auslösende sowie aufrechterhaltende Bedingungen. Orientieren Sie sich dabei am funktionalen Bedingungsmodell: Was genau hat die aktuelle Symptomatik ausgelöst und was hält sie aufrecht? Welche Verhaltensweisen, Gedanken oder Umweltfaktoren tragen dazu bei, dass die Beschwerden bestehen bleiben? Beschreiben Sie kurz mittels übergeordnetem Störungsmodell, wie die verschiedenen Faktoren zusammenwirken. Abschließend folgt eine konkrete Verhaltensanalyse: Erläutern Sie ein typisches Problem oder eine repräsentative Situation inklusive Stimulus, Organismusvariable, Reaktion, Kontingenz und Konsequenz (SORKC).

Bericht an den Gutachter für die tiefenpsychologisch fundierte (TP) oder analytische Psychotherapie (AP)
Auch hier beginnt die Analyse mit der Prädisposition: Sie können beispielsweise auf die frühkindliche Entwicklung eingehen sowie Beziehungserfahrungen und Bindungsmuster beschreiben. Im nächsten Schritt befassen Sie sich mit der auslösenden Situation und dem intrapsychischen Konflikt. Welches kritische Lebensereignis oder welche aktuelle Belastung hat den intrapsychischen Konflikt reaktiviert? Beschreiben Sie eben diesen unbewussten Konflikt, der der Symptomatik zugrunde liegt und stellen Sie dar, wie er sich im derzeitigen Leben und Verhalten des Patienten manifestiert. Hierzu gehören auch die Abwehrmechanismen, mit denen der Patient diese Belastung abblockt, wie etwa Verdrängung oder Projektion. Dabei spielt auch die strukturelle Ebene eine Rolle: Besitzt der Patient die Fähigkeit zur Selbstregulation, Selbstwahrnehmung und Beziehungsgestaltung? Legen Sie außerdem besonderen Wert auf die Symptom- bzw. Kompromissbildung, da diese als „roter Faden“ von der Kindheit bis hin zur aktuellen Situation dient. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anamnese einer sinnvollen Herleitung entspricht statt einer schlichten Aufzählung. Beschreiben Sie, wie der ungelöste Konflikt trotz (oder durch) den Abwehrmechanismus zur aktuellen Symptomatik führt. Zeigen Sie außerdem auf, wie sich dieser auf aktuelle Beziehungen auswirkt und welches wiederkehrende Muster sich daraus ergibt.

Bericht an den Gutachter für die systemische Therapie (ST)
Auch bei der systemischen Therapie beginnen Sie mit prädisponierenden und auslösenden Bedingungen. Sie beschreiben also prägende Erfahrungen, frühe Bindungsmuster oder auch generationsübergreifende Aspekte, die die aktuelle Symptomatik begünstigen. Erläutern Sie außerdem, welche aktuellen Veränderungen damit zusammenhängen oder als Auslöser dienen. Dabei kann es sich beispielsweise um den Wechsel des Arbeitsplatzes handeln oder eine familiäre Veränderung wie eine Trennung. An dieser Stelle sollte auch auf die Interaktions- und Kommunikationsmuster eingegangen werden. Sie analysieren dabei bestehende Systeme, also das soziale Umfeld wie etwa Familie oder Beruf, und gehen dabei auf Beziehungsstrukturen, belastende Faktoren und Ressourcen ein. Stellen Sie deutlich heraus, welche Funktion die Symptomatik innerhalb dieser Systeme einnimmt. Auch hier ist es wichtig zu erläutern, wie die einzelnen Faktoren miteinander zusammenhängen, um einen in sich stimmigen Fall zu konzipieren. Daraus resultieren abschließend die gemeinsame Problemdefinition und das Anliegen als Behandlungsauftrag.

Wichtig: Es geht nicht darum, möglichst viele Informationen aufzuzählen. Wählen Sie die Aspekte aus, die deutlich den Zusammenhang zwischen Biografie, aktueller Lebenssituation und psychischen Beschwerden herstellen.

Listen Sie hier nur so viele Diagnosen wie nötig auf und treffen Sie klare Entscheidungen. Jede Diagnose enthält dabei eine verbale Bezeichnung und den dazugehörigen korrekten Code (ICD-10). Geben Sie außerdem jeweils den Grad der Sicherheit an, beispielsweise G (gesichert) oder V (Verdacht).

Wichtig: Die Diagnosen müssen zu Symptomatik und psychischem Befund passen!

Beschreiben Sie die Therapieziele, die Sie auch mit Ihrem Patienten besprochen haben. Auch hier gilt: Verfolgen Sie nicht zu viele Ziele gleichzeitig, damit Sie sowohl im inhaltlichen Rahmen des Berichtes als auch im zeitlichen Rahmen der Behandlung bleiben. Formulieren Sie bestenfalls ein übergeordnetes, störungsspezifisches Ziel mit zwei bis fünf individuellen Zielen für Ihren spezifischen Fall.

Ebenfalls individuell betrachtet wird der Behandlungsplan. Gehen Sie hier auf geplante Techniken und Methoden ein und berücksichtigen Sie dabei ggf. vorausgegangene Behandlungen. Begründen Sie außerdem, warum Sie eine Einzel-, Gruppen- oder Kombinationsbehandlung für Ihren Patienten beantragen und in welchem Umfang sie stattfinden soll (Sitzungsanzahl und -frequenz).

Sollte es für Ihren Fall relevant sein, berichten Sie unter diesem Punkt auch über Kooperationen mit anderen Berufsgruppen, wie beispielsweise dem Sozialdienst.

Den Bericht schließen Sie mit Ihrer persönlichen Einschätzung und Prognose ab. Berücksichtigen Sie dabei auch die Motivation und Umstellungsfähigkeit Ihres Patienten. Gibt es innere oder äußere Faktoren, die eine positive Veränderung verhindern könnten?

Dieser Punkt kommt nur zum Tragen, falls Sie beantragen, eine Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umzuwandeln. Sie müssen begründen, warum eine Umwandlung der Therapie nötig ist. Stützen Sie sich hierbei auf den bisherigen Behandlungsverlauf und gehen Sie dabei vor allem auf Ihre Methoden und Therapieziele ein. Haben Sie die zuvor gesetzten Ziele erreicht oder nicht? Hat sich die Symptomatik Ihres Patienten verändert? Oder haben Sie durch weitere Tests neue Erkenntnisse gewonnen? Formulieren Sie Ihre Begründung möglichst prägnant und verständlich.

Tipps zum Bericht an den Gutachter

Nachdem wir uns in den oberen Absätzen ausgiebig mit der Erstellung des Berichts an den Gutachter befasst haben, möchten wir Ihnen im Folgenden noch ein paar wichtige Tipps an die Hand geben, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern.

Grundsätzlich gilt: Der Bericht sollte zwei DIN-A4-Seiten umfassen und diese auch nicht überschreiten. Halten Sie sich also (sofern möglich) kurz. Lassen Sie den Patienten die wichtigsten Fragen (demographische Daten, Hauptsymptome etc.) bereits beim Erstgespräch-Fragebogen beantworten: Diese Angaben können Sie direkt zur Erstellung des Berichtes nutzen und so wertvolle Zeit sparen.

Wichtig: Die Angaben zur Person dürfen keine identifizierbaren Daten enthalten. Arbeiten Sie beispielsweise mit Kürzeln.

Weitere Tipps:

  • Halten Sie sich immer an die Struktur des PTV3-Leitfadens!
  • Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen!
  • Verzichten Sie auf Redundanzen!
  • Vermeiden Sie Widersprüche und achten Sie auf den „roten Faden“!
  • Differenzieren Sie zwischen Symptomatik (subjektive Schilderung des Patienten) und psychischem Befund (Ihre Sicht)!
  • Nennen Sie unter „Somatischer Befund / Konsiliarbericht“ unbedingt Nikotin-, Alkohol- und Drogenkonsum, psychopharmakologische Medikation und Vorbehandlungen (Anlass, Zeitpunkt, Dauer und Resultate)!
  • Vergessen Sie nicht, den Konsiliarbericht beizulegen!
  • Denken Sie verfahrensspezifisch (VT, TP / AP, ST)!
  • Stellen Sie eindeutige Diagnosen!
  • Vergeben Sie nur so viele Diagnosen wie nötig und vor allem keine, die sich gegenseitig widersprechen!
  • Vergeben Sie die Diagnosen immer nach ICD-10!
  • Gestalten Sie den Behandlungsplan so individuell wie möglich! Gutachter möchten keine reine Aufzählung hören, sondern realistische Ziele und konkrete Beispiele.
  • Stecken Sie sich nicht zu viele Ziele gleichzeitig, sondern bleiben Sie realistisch!
  • Achten Sie darauf, dass Ihre gewählten Methoden zu den definierten Zielen passen!

Dokumentation vereinfachen mit RED medical

Egal ob der Gutachter-Bericht, Erstgespräch oder Sitzungsprotokoll: Die Dokumentation ist ein wichtiger Teil Ihrer psychotherapeutischen Arbeit – aber auch entsprechend zeitintensiv. Damit Ihnen im Therapiealltag genügend Zeit für die Patientenbehandlung bleibt, sollten Sie daher über eine Praxissoftware verfügen, die Sie zuverlässig bei der Dokumentation entlastet.

So wie RED medical.

Unsere cloudbasierte Software ist speziell für die Anforderungen der Psychotherapie entwickelt – und macht Ihnen die Dokumentation so einfach wie möglich.

Ob Laptop, Tablet, Smartphone oder PC: Die eigens für Psychotherapeuten konzipierte Praxissoftware RED medical ist auf allen Endgeräten nutzbar.

Wie erleichtert Ihnen RED medical die Dokumentation?

RED medical können Sie unabhängig von Ihrem Endgerät verwenden. Nutzen Sie beispielsweise ein Tablet, können Sie auch handschriftliche Eingaben mit dem Stift tätigen. Diese werden automatisch in Fließtext übertragen und direkt in Ihrer Dokumentation hinterlegt.

Sie sprechen Ihre Notizen lieber ein? Kein Problem mit der integrierten Diktierfunktion auf iOS-Geräten. Die Software wandelt Ihre Spracheingabe direkt in Text um und spart Ihnen so erheblichen Aufwand beim Tippen.

Mit dem Texteditor von RED medical können Sie Ihre Behandlung dokumentieren, wie Sie möchten. Selbstverständlich können Sie Schriftfarbe und -größe individuell anpassen oder wichtige Passagen durch Unterstreichung und Fettung hervorheben. Für eine noch effizientere Dokumentation stehen Ihnen außerdem Textbausteine zur Verfügung, die Sie jederzeit erstellen, anpassen und einfügen können.

In RED medical sind alle relevanten PTV-Formulare automatisch mit der Patientenakte verknüpft. So werden alle notwendigen Informationen direkt aus dem System in das entsprechende PTV-Formular übertragen – und Sie müssen nichts doppelt ausfüllen.

Die Patientenakte in RED medical enthält alle relevanten Informationen zu Ihren Klienten. Neben den persönlichen Stammdaten hinterlegen Sie hier auch alle medizinischen Informationen, von Diagnosen über Befunde bis hin zu Sitzungsprotokollen. Besonders wichtige Dokumente können Sie außerdem mit der Pinnwand-Funktion ganz oben in der Akte anheften, um diese jederzeit griffbereit zu haben.

RED medical erleichtert Ihnen auch die Diagnose-Erfassung: Dank der intelligenten Suchfunktion reicht ein Stichwort aus, um den richtigen ICD-Code zu finden. Bei jeder Suche erhalten Sie eine übersichtliche Trefferliste inklusive logischer Kategorisierung.

In RED medical sind psychologische Testverfahren direkt mit der Patientenakte verknüpft. Sie können auf über 90 Tests der Hogrefe-Datenbank zugreifen und diese mit nur wenigen Klicks bestellen. Ihre Patienten füllen den Test eigenverantwortlich über einen Link aus. Sie können dabei jederzeit den aktuellen Stand prüfen und sobald der Test abgeschlossen ist, wird das Ergebnis automatisch in der Akte hinterlegt – in Form eines individuellen Reports inklusive grafischer Auswertung.

Weitere Vorteile von RED medical

  • Unkomplizierte Quartals-Abrechnung mit Ihrer KV
  • Effiziente Abrechnung mit Privatpatienten
  • Einfache Rechnungsstellung bei Selbstzahlern
  • Individuelles, frei gestaltbares Rechnungsdesign
  • Abrechnung via Verrechnungsstellen möglich
  • Intelligenter Terminkalender (inkl. Serientermin-Funktion)
  • Automatischer Verknüpfung zwischen Kalender und Patientenakte
  • Integrierte Warteliste
  • Übersicht „Laufende Psychotherapie“ (Patient, Geburtsdatum, Bewilligung, Status, Einheiten)
  • Reports, Leistungsberichte und Statistiken
  • Vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aller Patientendaten
  • Automatische Datensicherungen
  • Revisionssichere Praxisverwaltung
  • Daten werden in deutschen Rechenzentrum gespeichert
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Fachlich geschulte Mitarbeiter
  • Kommunikation auf Augenhöhe
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  • Sehr hohe Erreichbarkeit (auch samstags)
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  • Keine kostspieligen Vor-Ort-Technikereinsätze mehr
  • Im Preis inklusive: Updates, Wartungen, Datensicherungen & 24/7-Monitoring
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Annika Götz ist Director Sales & Key Account Management bei RED und berät Psychotherapeuten zur Praxissoftware RED medical.

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Hinweis: RED haftet nicht für die bereitgestellten Inhalte und deren Vollständigkeit. Die Nutzung der Vorlage für den Bericht an den Gutachter erfolgt auf eigene Verantwortung.

Über die Autorin

Lisa Gallmann ist PR- und Marketingmanager bei RED. Sie beschäftigt sich unter anderem mit dem Thema “Digitale Praxisorganisation” – und wie Psychotherapeuten den digitalen Praxisalltag gestalten können.